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12.01.2021

FFP2-Maskenpflicht für ÖPNV und Handel

Der Freistaat hat angekündigt, dass ab Montag, 18. Januar FFP2-Masken im ÖPNV und dem Einzelhandel verpflichtend zu tragen sind (siehe dazu Pressemitteilung Staatskanzlei zur Ministerratssitzung am 12.01.2021).
Erhältlich sind diese FFP2-Masken in Apotheken, Drogerien und verschiedenen Geschäften des Einzel- und Onlinehandels. Es ist darauf zu achten, dass die Masken ein CE-Kennzeichen tragen.

Informationen zu den verschiedenen Maskentypen hält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bereit.