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21.01.2021

FFP2-Maskenpflicht gilt auch auf Wochenmärkten

Die bayerische Landesregierung hat ab vergangenem Montag (18.1.) eine weitergehende FFP2-Maskenpflicht angeordnet. Diese gilt auch für Besucherinnen und Besucher von Märkten, somit auch für die Ingolstädter Wochenmärkte (gemäß § 12 Abs.4 Satz 4 der 11. BayIfSMV).

Damit sich die Bürger an die neuen Vorschriften gewöhnen können, hat der Freistaat eine "Kulanzwoche" (bis 24.1.) beschlossen, in der bei Verstößen zunächst auf Bußgelder verzichtet wird.
Das Bayer. Gesundheitsministerium informiert generell zur FFP2-Maskenpflicht: „Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist eine allgemeine Pflicht im ÖPNV, im Einzel- und Großhandel, bei Click&Collect, an Verkaufsständen auf Märkten, in zulässigerweise geöffneten Betrieben (z. B. Banken, Tankstellen, Optiker), in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie sonstigen medizinischen, therapeutischen Praxen und bei Besuchen in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von der FFP2-Masken-Plicht ausgenommen. Ab einem Alter von 6 Jahren bleibt es bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung“.

Der Ministerrat hat gestern zudem beschlossen, dass in vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Seniorenresidenzen beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht auch für das Personal gilt. Ferner besteht auch im Gottesdienst für die Besucher künftig FFP2-Maskenpflicht.
Antworten auf häufige Fragen zur FFP2-Maskenpflicht finden sich auf den Seiten des Innenministeriums: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

21.01.2021, 12:00 Uhr