Seiteninhalt
11.06.2021

Generelle Maskenpflicht entfällt - Alkoholkonsumverbot wird zeitlich befristet

Die Stadt Ingolstadt hat heute eine örtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der generellen Maskenpflicht in der Innenstadt und der zeitlich befristeten Gültigkeit des Alkoholkonsumverbots (22 bis 6 Uhr) amtlich bekanntgegeben.
Diese gilt ab Samstag, 12. Juni, 0 Uhr und ist auch unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden.

In der gestrigen FÜGK-Sitzung wurde erneut über die aktuelle Inzidenzentwicklung beraten und aufgrund der weiterhin sinkenden Zahlen beschlossen, die Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen in der Ingolstädter Innenstadt ab Samstag, 12. Juni, 0 Uhr aufzuheben.
Die Stadt Ingolstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur für die lokal ausgewiesene Maskenpflicht im Freien auf öffentlichen Plätzen im Bereich der Innenstadt gilt. Die grundsätzlichen Regelungen des Freistaates zur Maskenpflicht (z.B. im Einzelhandel, in Gastronomie, öffentlichen Gebäuden oder im ÖPNV) bleiben unverändert bestehen.

Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf begrüßt die Lockerung: „Die sinkenden Inzidenzen erlauben es nun auch in Ingolstadt, auf die Maskenpflicht auf den Straßen der Innenstadt zu verzichten; über dieses weitere Stück an Rückgewinnung von Normalität und Freiheit für unsere Bürgerinnen und Bürger freue ich mich sehr! Ich bitte aber alle, sich weiterhin vorsichtig und verantwortungsvoll zu verhalten und selbst einzuschätzen, in welchen Situationen eine Maske sinnvoll wäre, auch wenn sie dort nicht unmittelbar vorgeschrieben ist.“

Auch über das weitere Vorgehen zum geltenden Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt und weiteren öffentlichen Orten wurde beraten. Hierbei tritt ab Samstag, 12. Juni ebenso eine Änderung in Kraft: Das Alkoholkonsumverbot gilt nur mehr im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr. Die derzeit vorgesehenen Bereiche bleiben in diesem Zusammenhang örtlich bestehen (Innenstadt, Bahnhöfe, Glacis, Naherholungsgebiete, etc.).