Seiteninhalt
13.11.2020

Indoor-Sportstätten

Auf Grund der neuen Verordnung zur Änderung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12. November 2020 ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ab 13. November 2020 untersagt. Diese Untersagung gilt nun auch für vereinseigene Indoor-Sportstätten.

Für die Nutzung städtischer Sportstätten ergeben sich dadurch keine neuerlichen Änderungen.

Eine Ausnahme bildet weiterhin der Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Sportlerinnen und Sportlern der Bundes- und Landeskader. Deren Sportbetrieb ist nach wie vor auch in städtischen Sportanlagen möglich.
Erforderlich ist hierbei eine vorherige schriftliche Anmeldung sowie der Nachweis der Kaderzugehörigkeit beim Amt für Sport und Freizeit der Stadt Ingolstadt.
Die Schulen dürfen nach den Vorgaben des Kultusministeriums ebenfalls die städtischen Sportstätten nutzen.

Die aktuellen Regelungen gelten bis einschließlich 30. November 2020.

Stand: 13.11.2020, 11:25 Uhr