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12.03.2021

Inzidenzwert am Freitag unter 50 – wichtige Feststellung für Schulen

Die maßgebliche 7-Tages-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts bleibt am heutigen Freitag mit 49,5 unter dem Schwellenwert von 50.

Für den Unterricht an den Ingolstädter Schulen in der kommenden Woche (ab 15.3.) bedeutet dies: Bei einem Inzidenzwert von unter 50 findet in den Klassen der Grundschulen Präsenzunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann oder Wechselunterricht statt.

Dies regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie legt auch fest, dass die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden immer freitags den jeweiligen Inzidenzwert amtlich bekannt zu machen haben. Aus dem Freitagswert ergibt sich, welche Stufe für die Schulen in der kommenden Woche gilt.

12. Bay. IfSMV, § 18 Abs. 1, S. 4 und 5:
„Abweichend von § 3 bestimmt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.“