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17.04.2020

Städtische Sportstätten bleiben geschlossen

Nachdem die geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis einschließlich 10. Mai verlängert wurden, müssen auch alle städtischen Sportstätten bis mindestens zu diesem Datum geschlossen bleiben.

Das betrifft sämtliche Bezirkssportanlagen, Freisportanlagen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken sowie weitere in räumlichen Verbund befindlichen Sporträume (zum Beispiel Gymnastikräume, Krafträume, Tanzhallen etc.). Gleiches gilt auch weiterhin für vereinseigene Räumlichkeiten.

Für alle diese Sportstätten gilt ein ausnahmsloses Betretungsverbot.

Über das weitere Vorgehen ab dem 10. Mai wird in den kommenden Wochen nach entsprechender Sachlage entschieden.

17.04.2020, 10:45 Uhr
aktualisiert: 04.05.2020, 12:15 Uhr