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19.02.2021

Stadt Ingolstadt schafft Voraussetzung für Öffnung von Schulen und Kitas

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hat amtlich festgestellt, dass der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 in Ingolstadt dauerhaft unterschritten ist. Aktuell liegt er heute lt. RKI bei 12,4. Es wird nicht erwartet, dass der Wert bis zum Montag die 100-er-Marke überschreiten wird. 

Die amtliche Feststellung der Unterschreitung ist formal notwendig, damit ab Montag, 22. Februar der Schulbetrieb aufgenommen, die Kindertagesstätten wieder geöffnet werden können, ebenso wie die Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (§ 18, 19 sowie 20 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht (im Wortlaut unter www.ingolstadt.de/amtliche).

Die Allgemeinverfügung gilt ab 20. Februar 2021, 0.00 Uhr. Wird der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 überschritten wird die Stadt Ingolstadt dies unverzüglich amtlich bekanntmachen. In diesem Falle finden die inzidenzabhängigen Öffnungskonzepte der §§ 18, 19 sowie 20 der 11. BayIfSMV ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage keine Anwendung mehr. 

Gemäß der staatlichen Vorgaben öffnen zum 22. Februar die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb (feste Gruppen). Ebenso kehren weitere Schülerinnen und Schüler in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand an den Schulen zurück: an Grundschulen und an den Grundschulstufen der Förderzentren, den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen und die jeweils entsprechenden Stufen der Förderzentren. An den Förderschulen ferner Schülerinnen und Schüler der Mittelschulstufe und der Berufsschulstufe in den Förderschwerpunkten für geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf, Hören und weiterer Förderbedarf sowie emotionale und soziale Entwicklung. Voraussetzung hierfür ist, dass der maßgebliche Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen nicht überschritten worden ist.

Allgemeinverfügung: Feststellung der dauerhaften Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 100 (19.02.2021)