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24.11.2021

Strengere Corona-Maßnahmen ab 24. November

Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte:

  • maximal 5 Personen ab 12 Jahren aus 2 Haushalten
  • Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte zählen nicht

Gastronomie: 2G (Sperrstunde ab 22 Uhr)

2G für:

  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Hochschulen und Vergleichbares (Musik- und Fahrschulen)
  • Ausnahmen von 2G: Handel (Beschränkung auf 10 m2 pro Person), medizinische, therapeutische, pflegerische Dienstleistungen

2G plus:

  • Kultur-, Freizeit und Sportveranstaltungen (darüber hinaus: Obergrenze Zuschauer 25 Prozent, Abstand und FFP2-Maske)
  • Freizeiteinrichtungen
  • Messen

Schanzwirtschaften, Discos, Clubs, Bordelle: geschlossen

Weihnachtsmärkte: abgesagt

Schule: Schulsport mit Maske, Aufbau von Pooltests an Mittelschulen

Kita: flächendeckender Aufbau von Pooltests

Hotspotregelung:

  • Grenze: Inzidenz 1000
  • Keine Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen
  • Gastro: geschlossen
  • Körpernahe Dienstleistungen: geschlossen
  • Beherbergung: geschlossen
  • Sport- und Kulturstätten: geschlossen
  • Hochschule: nur digital
  • Handel bleibt - aber: Beschränkung auf 20 m2 pro Person
  • Ende der Regelung: 5 Tage unter 1.000 mit Tendenz nach unten

Geltungsdauer zunächst bis 15.12.2021