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18.03.2020

Stadt und Polizei appellieren an Einhaltung der Allgemeinverfügung

Durch die Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern sind mehrere einschneidende Maßnahmen zur Beschränkung des öffentlichen Lebens beschlossen worden.

Dazu zählt auch die landesweite Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen. Ausgenommen sind lediglich "private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben". Dies gilt bis einschließlich 19. April.

Die Stadt Ingolstadt und das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord appellieren eindrücklich an das Verständnis und das Verantwortungsbewusstsein aller Bürger, diese Regelungen zu beachten.

"Jeder ist angehalten, seine sozialen Kontakte zu reduzieren und auf das notwendige Minimum zu beschränken. Es macht keinen Sinn, dass wir Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätze schließen und sich Schüler und Kinder trotzdem treffen oder gemeinsam spielen oder gar 'Corona-Partys' gefeiert werden. Mit diesem Verhalten gefährdet man sich selbst und andere. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Situation gerade für Familien und Eltern eine große Herausforderung darstellt. Dennoch ist die Minimierung sozialer Kontakte jetzt der beste Weg die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen", betont Oberbürgermeister Christian Lösel.

Die Ingolstädter Polizei wird im Rahmen des Streifendienstes und mit Unterstützung von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen kontrollieren. Da es sich bei Verstößen um strafrechtlich relevantes Verhalten handelt, appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen.

18.03.2020, 18:00 Uhr