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07.09.2022

Steigende Energiepreise

Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt Ingolstadt

Viele Bürgerinnen und Bürger haben aktuell die Befürchtung, dass sie die steigenden Energiepreise nicht mehr aus ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen bestreiten können. Daher möchte die Stadt Ingolstadt auf mögliche Unterstützungsleistungen bei steigenden Heizkosten aufmerksam machen.
Unterstützt werden können auch Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt, die bisher noch keine laufenden Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Wohngeldbeziehende erhalten statt der hier dargestellten Unterstützungsleistung einen pauschalisierten Heizkostenzuschuss (Der Zuschuss wurde bei der Stadt Ingolstadt bereits im August 2022 ausgezahlt). Unterstützungszahlungen können dabei sowohl Bürgerinnen und Bürger, die in einer Mietwohnung leben, als auch Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie erhalten.

Wofür kann ich die Unterstützung bekommen?
Zum einen für Nachzahlungen aus Heizkostenabrechnungen, die nun aktuell fällig werden. Bitte unbedingt darauf achten, dass der Antrag bereits im Fälligkeitsmonat der Nachzahlung bei der Stadt Ingolstadt gestellt werden muss.
Zum anderen für jetzt erhöhte monatliche Heizkostenvorauszahlungen. Es wird dabei überprüft, ob es möglicherweise zu einem laufenden Anspruch auf SGB II Leistungen (ab 1.1.2023 voraussichtlich Bürgergeld) bzw. Leistungen der Grundsicherung im Alter durch diese Erhöhung kommt. Des Weiteren kann bei der einmaligen Beschaffung von Heizmitteln unterstützt werden. Bitte sprechen Sie hier unbedingt vor der Bestellung mit der für Sie zuständigen Stelle.

Beispiele
Ein Paar mit zwei jüngeren Kindern muss 500 Euro Heizkosten nachzahlen. Das Bruttoarbeitseinkommen beträgt 3.700 Euro, die Warmmiete beläuft sich auf 1.240 Euro. Hier werden über 75 Prozent der Nachzahlung auf Antrag durch das Jobcenter erstattet.

Gleiches gilt für ein älteres Ehepaar, bei dem beide Grundrenten in Höhe von 1.000 Euro bzw. 1.200 Euro erhalten und die in einer Wohnung mit einer Warmmiete von 820 Euro leben. Für die Erstattung der Heizkostennachzahlung muss ein Antrag beim Amt für Soziales gestellt werden.

Zusätzliche Beispielsrechnungen und weitergehende Informationen, unter anderem, wer genau diese Hilfen in Anspruch nehmen kann, gibt es unter folgendem Link: www.ingolstadt.de/Heizkosten. Die Informationen werden auch künftig im Hinblick auf die von der Bundesregierung angekündigten weiteren Rechtsänderungen (u.a. 3. Entlastungspaket) aktualisiert.
Allgemeine Informationsflyer liegen in städtischen Ämtern oder bei Beratungsstellen aus.

Für eine erste kurze Information und Abklärung, u.a. welche Unterlagen benötigt werden, kann eine Anfrage per Telefon oder E-Mail gestellt werden. Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminbuchung über die Homepage notwendig.

Kontakt:

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige, Arbeitssuchende und alle weiteren Erwerbsfähigen:
Jobcenter, Adolf-Kolping-Str. 10, 85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45112
E-Mail: Jobcenter-serviceteam@ingolstadt.de

Für Rentnerinnen und Rentner und voll Erwerbsgeminderte:
Amt für Soziales, Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-50101 oder 305-50110
E-Mail: sozialhilfe@ingolstadt.de