Seiteninhalt

Trockenheit ist brandgefährlich

Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer

Vergangenes und dieses Jahr gab es mehrfach extreme Hitze- und Trockenheitsphasen, auch in den kühleren Monaten fiel nur wenig Niederschlag. In Ingolstadt und Umgebung ist es zwar nicht so trocken wie in Franken oder im Nordosten Deutschlands, dennoch besteht auch in unserer Region Waldbrandgefahr.
Verdorrtes Laub und Gras können sich momentan schnell entzünden und durch den gefährlichen Funkenflug kann sich Feuer extrem schnell ausbreiten.

Die Stadt Ingolstadt weist deshalb darauf hin, beim Umgang mit offenem Feuer im Freien extrem vorsichtig zu sein.
Wer auf seinem Grundstück grillt oder ein Lagerfeuer anzündet, muss dieses durchgehend beaufsichtigen. Rauch und Wärme sollen ungehindert nach oben abziehen können und ein ausreichender Abstand zu brennbaren Gegenständen ist einzuhalten. Natürlich dürfen auch die Nachbarn nicht durch Rauch belästigt werden (nur trockenes und unbehandeltes Holz verwenden). Ein Eimer mit Wasser oder ein Feuerlöscher sollten immer bereitstehen, zum Entfachen eines Feuers dürfen nur spezielle Grillanzünder, keine brennbaren Flüssigkeiten, verwendet werden.
Bei einer Windstärke ab 4 Beaufort (mehr als 20 km/h, Staub wird hoch gewirbelt) ist das Feuer zu löschen bzw. darf nicht entzündet werden, und beim Verlassen der Feuerstelle muss sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.

In den öffentlichen Grün- und Freizeitanlagen bzw. an en Badeseen im Stadtgebiet gelten die Regeln des Bayerischen Waldgesetzes und der Ingolstädter Grünanlagensatzung.
Offenes Feuer auf öffentlichem Grund ist gemäß der Grünanlagensatzung der Stadt Ingolstadt generell untersagt. Das Grillen in den Grün- und Freizeitanlagen der Stadt ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Grillstellen erlaubt! Dabei sind ausschließlich Holzkohle- und Gasgrills bis zu einer Größe von 25 x 50 cm bzw. 40 cm Durchmesser erlaubt.
Auch dort, wo offenes Feuer erlaubt ist, muss es immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden! Der nächste Waldrand muss mindestens hundert Meter entfernt sein.

Mitarbeiter des Ordnungsamts, der Polizei und der Sicherheitswacht, eines Sicherheitsunternehmens, das im Auftrag der Stadt tätig ist, und die Mitarbeiter der Naturschutzwacht kontrollieren regelmäßig, dass dieses Regeln und Verbote eingehalten werden.
Wer illegal Feuerstellen anlegt bzw. nutzt oder angebrachte Absperrungen und Schilder beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Sollte bei aller Vorsicht dennoch ein Brand ausbrechen, muss so schnell wie möglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 verständigt werden.
Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
Wo brennt es? Also eine möglichst genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (z.B. große Wiese, Baulichkeiten, Freizeitanlagen in der Nähe, etc.). Wie groß ist der Brand? Was brennt? (Bodenvegetation, Bäume, Gebäude?). Wer oder was ist betroffen? Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr? Von wem wird der Brand gemeldet? (Namen und Aufenthaltsort nennen). Wenn möglich, auf Rettungskräfte warten, damit diese evtl. zum Brandort geführt werden können.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Sachgebiet Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Telefon 0841 305-3939.