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06.05.2020

Ingolstädter Spielplätze wieder geöffnet

Schrittweise Erleichterungen in Bayern

In der gestrigen Ministerratssitzung des Freistaates Bayern wurde festgelegt, dass die Sperrung der öffentlichen Spielplätze (keine Bolzplätze) ab Mittwoch, 6. Mai, aufgehoben ist. Dies gilt auch für die Spielplätze der Stadt Ingolstadt. Die dort angebrachten Beschilderungen werden daher vom zuständigen Gartenamt entfernt. Da es sich um insgesamt rund 170 Spielplätze handelt, kann es sein, dass heute noch nicht alle Schilder entfernt sein werden. Selbstverständlich ist die Nutzung aber, wie vom Kabinett beschlossen, wieder möglich. Das Gartenamt hat die letzten Wochen genutzt und die Spiel- und Sportgeräte auf den Anlagen gewartet und auch neue aufgestellt. Im Neubaugebiet von Pettenhofen wurde an der Taschenäckerstraße sogar ein ganz neuer Spielplatz angelegt.

Weitere Lockerungen in Bayern:
Ab sofort entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten jedoch fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Die Schulen nehmen ihren Betrieb auch schrittweise wieder auf. Nach den Abschlussklassen beginnt nächste Woche der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule. Ab 18. Mai folgen dann die 1. Klasse Grundschule, die 5. Klasse Mittelschule sowie die 5. und 6. Klassen von Realschule und Gymnasium. Nach den Pfingstferien soll dann der Präsenzunterricht für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel wieder aufgenommen werden.
Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.

Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden.
In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:

  • Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
  • Öffnung von Waldkindergärten
  • Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.
  • Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
  • Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
  • Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.

Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können.
In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen.
Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden.

Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Ab dem 11. Mai ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 m² wird aufgehoben. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten.
Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.

Und auch für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine behutsame Öffnung angestrebt.
Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai geöffnet werden, zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai.
Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, z.B. keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad.

Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen. Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.

Am 11. Mai können auch Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten wieder besucht werden ebenso wie Tierparks und botanische Gärten (mit Auflagen: 20 m²-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo). Und auch Fahrschulen und Musikschulen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Umgang mit Kultureinrichtungen erarbeiten.

Quelle:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/