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27.08.2018

Ja zur Organspende!

Das Gesundheitsamt informiert

Mehr als 10.000 Menschen in Deutschland warten auf eine Organspende, die ihr Leben rettet. Im ersten Halbjahr 2018 wurden in Bayern nur 65 Organe gespendet. 2012 waren es im selben Zeitraum noch 84 Organspenden. Obwohl die Bevölkerung zum Großteil gut über den großen Nutzen der Organspende aufgeklärt ist, sinkt die Anzahl derer, die tatsächlich einer Weiterverwendung ihrer Organe nach ihrem Tod zustimmen.
In vielen Fällen ist das Wissen über die Organspende zwar vorhanden, doch wirklich in der Familie darüber zu reden, was im Falle eines Hirntodes mit den transplantationsfähigen Organen passieren soll, machen die wenigsten. Die einfache Hürde, einen Organspende-Ausweis zu bestellen oder z.B. im Gesundheitsamt abzuholen, reicht oft aus, um das Thema auf der privaten to-do-Liste weit nach hinten zu stellen.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass im Todesfall nur dann Organe entnommen und gespendet werden dürfen, wenn der Patient zu Lebzeiten dies schriftlich festgehalten hat oder, wenn keine Informationen über die Einstellung des Hirntoten gegenüber Organspenden vorhanden sind, die Angehörigen dessen mutmaßlichen Willen zu einer Organspende angeben.
Wenn jemand mit seinen Angehörigen noch nie über die Organspende gesprochen hat, ist es für die Familie immer sehr traumatisch, die Entscheidung selbst zu treffen. Ein Organspende-Ausweis, der z.B. im Geldbeutel immer bei sich getragen wird, kann somit nicht nur Leben retten, sondern im Notfall die eigene Familie vor einer schwierigen Entscheidung schützen.

Anders läuft es in Österreich: hier gilt die sogenannte „Widerspruchslösung“, die viele Politiker und Ärzte auch hierzulande gerne einführen würden. Dabei gilt, dass jeder Mensch ein potentieller Organspender ist. Sollte die Organspende gegen den eigenen Willen sein, muss dies in eigener Verantwortlichkeit bei den zuständigen Behörden angegeben werden. Somit wird vermieden, dass Menschen nur aus Bequemlichkeitsgründen keinen Organspende-Ausweis haben und eigentlich einer Organspende zustimmen würden.
In der aktuellen Presse wird aber noch ein anderer Faktor genannt, der zur Verringerung der Organspenden geführt haben könnte: Viele Krankenhäuser sind sehr zurückhaltend mit Transplantationen, auch wenn sie einen möglichen Organspender auf einer ihrer Stationen haben. Die Organisation und Durchführung einer Organentnahme, die Vorgaben und Richtlinien der Spende sind sehr kompliziert und zeitaufwendig. Dieser große Mehraufwand wird nicht ausreichend vergütet und bedeutet eine zusätzliche Arbeitsbelastung für das oft unterbesetzte Personal.
Ein Krankenhaus hat somit wenig Interesse an der Organspende. Durch die Politik wird deshalb an Vorschlägen gearbeitet, wie die Organspende für Krankenhäuser weniger hürdenreich wird. Zum Beispiel soll die Vergütung verändert werden und es sollen neue Stellen für transplantationsbeauftragte Ärzte geschaffen werden, die spezifisch für die Organspende freigestellt werden.
Organtransplantationen werden für Nieren, Herz, Lunge, Pankreas (Bauchspeicheldrüse), Leber, Dünndarm und Hornhaut durchgeführt. Die Organe werden in rund 80 Prozent der Fälle 7 bis 18 Stunden nach der Todesfeststellung entnommen.
Die meisten Spender gehören der Altersgruppe zwischen 16 und 54 Jahren an, auch wenn es keine starren Altersgrenzen für eine Organspende gibt. Entscheidend ist das biologische Alter, also der Funktionszustand des Organs. Wichtig sind in diesem Zusammenhang mögliche Vorerkrankungen wie beispielsweise Infektionskrankheiten und Diabetes, die eine Spende-Fähigkeit einschränken oder Krebs und Nervenleiden, die eine Organspende ausschließen würden.
Bei Fragen rund um das Thema Organspende steht das Gesundheitsamt Ingolstadt (Telefon 0841 305-1461) zur Verfügung. Organspende-Ausweise können hier unbürokratisch zu den Öffnungszeiten abgeholt und auch an Verwandte und Freunde weitergegeben werden.