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04.05.2020

Kommunaler Ordnungsdienst

FPA stimmt für Fortführung und Optimierung

Seit Mai 2011 gibt es in Ingolstadt einen Kommunalen Ordnungsdienst, der im Bereich der Innenstadt, des Glacis und im Klenzepark seinen Dienst zu Fuß und mit dem Fahrrad verrichtet. Dadurch soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Präsenz gewährleistet werden. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) soll Bürger/-innen zum richtigen Verhalten bewegen sowie Sachbeschädigungen und Vandalismus verhindern. Oberstes Gebot ist das Bemühen, Handgreiflichkeiten zu vermeiden und bei drohender Eskalation die Polizei zu verständigen.

Der Auftrag wurde zuletzt 2019 im Rahmen einer Ausschreibung vergeben und endet nach 18 Monaten zum 31. August 2020. Der Finanz- und Personalausschuss (FPA) hat nun einstimmig beschlossen, diese Dienstleistungen ab dem 1. September für weitere 18 Monate in der bisherigen Organisationsform fortzusetzen. Gleichzeitig kündigt die Verwaltung an, das Konzept zum KOD für die Zukunft zu überarbeiten und den KOD mit eigenem Personal auszustatten.

Aus polizeilicher Sicht habe sich insbesondere anlässlich der Überwachung des „Böllerverbotes“ an Silvester gezeigt, wie eine Aufgabenteilung der Sicherheitsbehörde und der Polizei vorbildlich praktiziert werden kann, führte Rechtsreferent Dirk Müller im FPA aus. Gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst, konnten Kräfte der Polizeiinspektion Ingolstadt die grundsätzliche Einhaltung des „Böllerverbotes“ gewährleisten.
Dank der Zusammenarbeit zwischen dem KOD, dem Ordnungs- und Gewerbeamt und der Polizei, konnte an diesem einsatzstarken Abend auch der gefahrenabwehrende Auftrag der Polizei wahrgenommen werden und Präsenz in der Innenstadt gezeigt werden.
Aus Sicht der Polizeiinspektion Ingolstadt sei die Aufrechterhaltung der Streifentätigkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes als Bestandteil der gemeinsamen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der objektiven und subjektiven Sicherheit im Innenstadtbereich notwendig.

Seit seiner Einführung hat der KOD jährlich zwischen 100 und 350 bußgeldrelevante Ahndungen ausgesprochen, insgesamt in den Jahren 2011 bis 2019 knapp 1900 Fälle. Das betrifft z.B. Sperrzeitverstöße, Abfallrecht oder Wildpinkeln. Unter präventive Kontrolltätigkeiten fallen Deeskalation von Streitigkeiten, Kontrolle bzw. Abstellen von Lärmquellen, Hilfeleistungen gegenüber betrunkenen oder verletzten Personen, Unterstützung der Polizei etc. Hier verzeichnet der Ordnungsdienst jährlich bis zu 285 Fälle, insgesamt gut 2000 in den neun Jahren.