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Nur mit Termin ins Rathaus

Einschränkungen im Publikumsverkehr gelten weiterhin

Seit Mitte März gilt für die Stadtverwaltung der eingeschränkte Publikumsverkehr, das heißt, dass persönliche Vorsprachen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung in unverzichtbaren Fällen für wichtige Behördenangelegenheiten erfolgen sollen. Damit soll das Risiko, sich mit dem Corona-Virus anzustecken sowohl für die städtischen Kolleginnen und Kollegen als auch für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten werden.

Für die Rathäuser gilt weiterhin, dass auf persönliche Vorsprachen in den Rathäusern und Ämtern soweit wie möglich verzichtet werden soll:

  • Vorsprachen und Bürgerkontakte bedürfen grundsätzlich immer einer vorherigen Terminvereinbarung (z. B. über www.ingolstadt.de/termin). Die erste Kontaktaufnahme der Bürgerinnen und Bürger mit den Ämtern und Dienststellen erfolgt nur über die digitalen Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder dem Onlineauftritt der Stadt Ingolstadt oder auch schriftlich über den Postweg.
  • Die Bürgeranliegen sollen möglichst auf elektronischem Wege erledigt werden. Die digitalen Möglichkeiten wie Online-Formulare (z. B. über www.ingolstadt.de/online), E-Mail, Telefon, Videokonferenzen, Fax, etc., sollen bis auf Weiteres die bevorzugten Mittel der Wahl bleiben.
  • Wenn ein persönlicher Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern zustande kommt, ist das derzeit geltende Gebot zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei Terminvorsprachen in den Rathäusern wie auch im Außendienst zu beachten.

Zur Nutzung von Online-Dienstleistungen verweist die Stadt Ingolstadt auf das Onlineportal unter www.ingolstadt.de/online. Die Kontaktdaten der jeweiligen städtischen Behörden sind auf der Homepage der Stadt Ingolstadt zu finden.

Die Telefonnummern der jeweiligen Dienststellen sind über die o. g. Internetseiten abrufbar, eine Zusammenfassung der Nummern ist unter www.ingolstadt.de/termin abrufbar.
Über diese Seite können mit ausgewählten Ämtern auch online unverzichtbare Termine vereinbart werden.