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22.04.2020

Sondergenehmigung für Schneidereien

Das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt weist darauf hin, dass für Nähereien und Schneidereien, die Mund-und-Nasenschutz-Masken für die Bevölkerung produzieren und in ihrem Ladengeschäft verkaufen wollen, auf Antrag Sondergenehmigungen bereits für diese Woche erteilt werden können. Der Antrag hierzu ist formlos per E-Mail an ordnungsamt@ingolstadt.de zu richten. Ab kommenden Montag, 27. April, dürfen Nähereien und Schneidereien unter Einhaltung der geltenden Vorgaben (s.u.) regulär wieder öffnen.

Welche Einzelhandelsgeschäfte ab dem 27. April öffnen dürfen und welche Regelungen dabei einzuhalten sind, wird auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums dargestellt: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/2020_04_21_faq_corona_wirtschaft.pdf

Dieses hat ferner heute eine Checkliste zur Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts, sowie eines Parkplatzkonzepts für Gewerbebetriebe veröffentlicht. Jenen Unternehmen, die ihre Ladengeschäfte wieder öffnen dürfen, wird somit eine Arbeitshilfe an die Hand gegeben, um die nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Die Checkliste ist zu finden auf der Seite des Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ (Besondere Informationsangebote). Der Direktlink lautet: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/checkliste_hygienekonzept_2te_bayifsmv.pdf