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25.04.2020

Verkehrssicherungsarbeiten am Treidelweg

Beliebter Spazierweg gesperrt – Gefahr durch herabfallende Äste

Der sogenannte Treidelweg entlang des Nordufers der Donau zwischen Staustufe und Glacisbrücke ist sicherlich einer der idyllischsten stadtnahen Spazierwege. Gerade bei schönem Wetter wird er von Fußgängern und Radfahrern rege genutzt. Für den Grundeigentümer, das Wasserwirtschaftsamt, und die Stadt Ingolstadt besteht die Verpflichtung, notwendige und zumutbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorzunehmen.

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) ist noch immer mit der Aufarbeitung der Sturmschäden der vergangenen Monate – d.h. der umgestürzten Bäume entlang von Straßen, Gewässern und Siedlungen – beschäftigt. In diesem Rahmen wurde auch der Baumbestand entlang des Treidelwegs nochmals überprüft.

Hierbei wurde festgestellt, dass aufgrund von Sturmschäden, abgestorbenen Ästen und instabilen Bäumen die Verkehrssicherungsmaßnahmen nicht aufgeschoben werden können. Insbesondere das Eschentriebsterben führte dazu, dass viele Eschen am Weg nicht mehr standsicher sind und eine Gefahr für die Spaziergänger und Radfahrer darstellen können. Die für diese Woche vorausgesagten Sturmböen gaben den Anlass zur vorläufigen Sperrung des Treidelwegs am 20. April.

Da der Weg bei der Ingolstädter Bevölkerung sehr beliebt und immer stark frequentiert ist, kam jedoch eine Sperrung für mehrere Monate, um die Verkehrssicherungsmaßnahmen aus Gründen des Artenschutzes erst im Herbst durchzuführen, nicht in Betracht.

Die ab Montag, 27. April, beginnenden Maßnahmen werden zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nur im unbedingt notwendigen Umfang durchgeführt. Die Arbeiten werden durch eine Baumgutachterin und Fledermausspezialistin vor Ort begleitet. Durch die untere Naturschutzbehörde erfolgt eine laufende Überprüfung.
Brut- und Nisthöhlen werden soweit möglich geschont, z.B. werden von toten oder absterbenden Bäumen nur die Kronen entfernt und der Stamm mit den Höhlen stehen gelassen. Entferntes Tot- und Bruchholz wird weitestgehend vor Ort belassen.

Alle Schnittmaßnahmen, die nicht der unmittelbaren Gefahrenbeseitigung dienen, werden erst im nächsten Winterhalbjahr durchgeführt.