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Funktion und Aufgaben des Ortssprechers

Das Ehrenamt des Ortssprechers bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Ortsteile, indem er diese bei den Stadtratssitzungen vertritt. Neben seiner beratenden Tätigkeit im Stadtrat, ist der Ortssprecher auch ein wichtiger Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in seinem Ortsteil und vertritt die Stadt Ingolstadt bei örtlichen Anlässen.

Zudem hat der Ortssprecher das Recht, an allen Stadtratssitzungen teilzunehmen und sich dort zu Wort zu melden. Er besitzt ein Antragsrecht für örtliche Angelegenheiten und muss in bedeutsamen Angelegenheiten, die seinen Bereich betreffen, angehört werden. Für seine Arbeit erhält der Ortssprecher sowohl eine Aufwandsentschädigung, als auch Sitzungsgelder.

Das Amt des Ortssprechers ist ein kommunales Ehrenamt mit beratenden Aufgaben. Gewählt wird der Ortssprecher in allen Ortsteilen, die bis 18. Januar 1952 eigenständig waren und die nicht bereits im Stadtrat oder in einem Bezirksausschuss vertreten sind.