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Was ist an Silvester erlaubt?

Regelungen für den Jahreswechsel 2022/2023

In vielen Großstädten wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk im Innenstadtbereich im Unterschied zu ländlichen Gegenden in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend kritisch betrachtet und von einem immer größer werdenden Teil der Bevölkerung abgelehnt. Die Ablehnung beruht zum einen auf Störungen bei einer sehr engen Bebauung der Innenstädte, die eine sehr hohe Bevölkerungsdichte aufweist, und zum anderen auf den negativen Begleiterscheinungen wie beispielsweise Luftverschmutzung, Umweltbelastungen, Lärm, Müll, Körperverletzungen und insbesondere der Gefahr von Bränden, was auch aus verschiedenen Anträgen aus der Bürgerschaft sowie den verschiedenen Fraktionen und Gruppen des Ingolstädter Stadtrates hervorgeht.

Hinzu kommt, dass insbesondere durch die enge Bebauung der Innenstädte eine geringere Luftzirkulation vor allem bei Inversionswetterlagen und ein geringerer Luftaustausch stattfindet, so dass sich schädlicher Feinstaub – je nach Wind-/ Wetterverhältnissen – über viele Stunden in der Luft hält und in den unteren Atmosphärenschichten anreichert, was v. a. bei kranken und älteren Personen zu Atemwegsbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Problemen führen kann (Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub um mehr als das 20-fache allein in der Silvesternacht!).

Durch die starke Rauch- und Qualmentwicklung („Dunstglocke“) des Feuerwerks, könnte sich bei einem evtl. Brand in der eng bebauten historischen Ingolstädter Innenstadt zusätzlich eine erschwerte Brandidentifizierung ergeben, wodurch sich u. U. für die Einsatzkräfte verzögerte Eingriffszeiten ergeben und somit wertvolle Zeit bis zur zielgerichteten Brandbekämpfung vergeht.

Aus Gründen des Brandschutzes hat der Stadtrat erstmalig 2019 beschlossen, mittels Allgemeinverfügung für die gesamte Innenstadt auf Grundlage der 1. Sprengstoffverordnung, das Abschießen, Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern vom 31.12. – 01.01. in der Innenstadt zu untersagen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde somit auch wieder für den 31.12.2022 bis zum 01.01.2023 für den Innenstadtbereich erlassen. (Die Verbotszone ist in diesem Plan rot markiert.)

Die Polizeiinspektion Ingolstadt wird das Abschuss-, Abbrenn- und Mitnahmeverbot in der Innenstadt überwachen. Dies wird durch selektive Kontrollen unter Hinweis auf das Verbot sowie das konsequente Einschreiten gegen Personen, die sich nicht an das Verbot halten, geschehen. Die Polizei zählt dabei aber auch auf die Einsicht der Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger.

Daneben wird in der Silvesternacht auch der Kommunale Ordnungsdienst die Verbote überwachen.

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger von Ingolstadt sowie der Besucher in der Silvesternacht, werden – neben der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung in den Amtlichen Mitteilungen – die Zugänge zur Innenstadt mit Schildern und Bannern ausgestattet.

Zusammenfassend sei angemerkt, dass die Freude der Bürgerinnen und Bürger am Silvesterfeuerwerk nicht unterbunden werden soll. Sicherheits- sowie weitere Aspekte wie Umweltverschmutzung, Gesundheit, Müllvermeidung und nicht zuletzt auch die Minimierung der Verletzungsgefahr sowie v. a. der Brandschutz sind aber genauso zu beachten. Danach erscheint ein Verbot in der Altstadt sinnvoll. Der entscheidende Impuls dafür muss von der Stadt ausgehen: Stadtverwaltung gemeinsam mit Feuerwehr, Polizei und Rettungskräften sensibilisieren die Bürgerschaft für Gefahren und Belastungen durch Feuerwerkskörper. Die Stadt kann Öffentlichkeit herstellen, eine Anerkennungskultur etablieren, die Motivation stärken und Vorbildfunktion ausüben.

Insofern soll hiermit eine Empfehlung an die Bürgerschaft ergehen, auf das Silvesterfeuerwerk im ganzen Stadtgebiet zukünftig zu verzichten und stattdessen zu überlegen, die eingesparten Kosten z.B. für anerkannte soziale Zwecke, zu spenden.

Für das übrige Stadtgebiet, in welchem das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist, ist allerdings wie in den Vorjahren auch wieder größte Vorsicht im Umgang mit Feuerwerks- und Knallkörpern empfohlen. Silvesterfeuerwerk enthält brand- und explosionsgefährliche Bestandteile; dessen sollte man sich bewusst sein, wenn zum Jahreswechsel die Raketen in den Himmel steigen.

Der Verkauf der Feuerwerkskörper findet an den letzten drei Verkaufstagen vor Neujahr statt. In diesem Jahr also ab Donnerstag, 29. Dezember. Raketen und Böller (Feuerwerk der Kategorie 2) dürfen nur an Volljährige abgegeben werden; auch mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern kann diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden. Feuerwerkskörper dürfen nur am Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden. Wer sie danach zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann.

Für den Verbraucher bergen die Raketen, Kracher, Vulkane und Batteriefeuerwerke etc. ein nicht zu unterschätzendes Unfall- und Brandrisiko. Missbrauch oder Leichtsinn führen jedes Jahr zu schweren Unfällen. Wer es um Mitternacht so richtig krachen lassen will, sollte besser nüchtern bleiben. Alkohol und Feuerwerk könnten sonst zu einer recht explosiven Mischung werden!

Generell gilt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten (§ 23 Abs. 1 1.SprengV).

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern empfiehlt den Verbrauchern zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere folgende Verhaltensregeln:

- Nur geprüfte Qualität mit CE-Kennzeichnung und einer Registriernummer verwenden (z.B.: 0589-F2-0001).
- Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
- Feuerwerkskörper nur im Freien, nicht in der Nähe von Personen oder brennbarem Material anzünden. Den auf der Verpackung angegebenen Sicherheitsabstand einhalten.
- Kindern und Jugendlichen darf – auch im Familienkreis – kein Feuerwerk der Kategorie 2 überlassen werden.
- Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.
- Leicht entzündbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
- Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen – Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar.
- Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu anzuzünden.

Für zusätzliche Auskünfte steht das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt, Telefon 305-1519, zur Verfügung.

Sperre der Konrad-Adenauer-Brücke in der Silvesternacht

Da in der Innenstadt heuer ein Böllerverbot besteht, ist davon auszugehen, dass – wie in früheren Jahren – wieder zahlreiche Besucher/-innen und Bewohner/-innen der Altstadt den Jahreswechsel auf der Konrad-Adenauer-Brücke verbringen.

Zum Schutz der Feiernden, aber auch zur anschließenden Säuberung der Fahrbahn wird zwischen 23.30 und 1.30 Uhr die Konrad-Adenauer-Brücke zwischen Brückenkopf und Tränktorstraße gesperrt. Von der Sperre betroffen ist auch die INVG.




28.12.2021