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Gewerbemeldungen

Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gehen wollen, müssen Sie in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden.

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Die Gewerbemeldung kann erfolgen:

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine müssen telefonisch unter 0841 305-1523 oder -1526 oder über das Kontaktformular vereinbart werden.
Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 10:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr gegeben.

Per Post

Schriftlich mit einem der nachfolgenden Vordrucke (inklusive der erforderlichen Unterlagen) an das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz

Per E-Mail

An foldende E-Mail-Adresse gewerbeangelegenheiten@ingolstadt.de mit den erforderlichen Anlagen in PDF-Format (die vollständig ausgefüllte Gewerbemeldung muss unterschrieben sein!). Zudem wird eine Kopie des Ausweisdokuments benötigt.

Online

Gewerbeanmeldung online

Gewerbeabmeldung online

Gewerbeummeldung online

Gewerbeauskunft online


Wann muss ein Gewerbe umgemeldet werden?

Bei Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes und/oder Wechsel bzw. Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf andere Waren oder Leistungen. Die Gewerbeummeldung ist kostenpflichtig.

Des weiteren bitten wir um Mitteilung von Namensänderungen bzw. Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.

Mit diesen für Sie kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnellen und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbeanmeldung und -ummeldung

  • Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU)
    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen:
    Kopie des Handelsregisterauszuges
  • Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
    ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag einschl. Bestellung der Geschäftsführer
  • Bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben:
    Meisterbrief bzw. Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    Kopie der entsprechenden Erlaubnis
  • Bei einem Vertrauensgewerbe (zum Beispiel Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Auskunfteien, Schlüsseldienst):
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister