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Schießen
Wer außerhalb einer zugelassenen Schießstätte mit einer Schusswaffe schießen will, benötigt dafür im Normalfall eine gesonderte Erlaubnis.
Eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenschein allein reichen nicht aus. Ausnahmen gibt es hier u.a. für das Schießen zur Brauchtumspflege.
Einzelheiten erfahren Sie beim Ordnungs- und Gewerbeamt:
Neues Rathaus
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-1511
Tel.: 0841 305-1516
Fax: 0841 305-1509
E-Mail schreiben
oder Kontaktformular
Raum: 301 (Geschäftszimmer)
Tel.: 0841 305-1516
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