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Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

Voraussetzung

  • Ingolstadt ist Hauptwohnsitz
  • Persönliche Vorsprache

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 (BGBl. Seite 2386) entspricht
  • Versicherung an Eides statt: Sie können diese bei einem Notar oder in der Führerscheinstelle der Stadt Ingolstadt abgeben
  • Falls der bisherige Führerschein nicht von der Stadt Ingolstadt ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

Gebühr

  • Ersatzführerschein: 41,40 Euro
  • Versicherung an Eides statt: 30,70 Euro

Kontakt

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1776
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