Dienstleistungen der Zulassungsbehörde
Änderung der Halterdaten (Namens-/Anschriftenänderung innerhalb von Ingolstadt)
Beschreibung
Das Fahrzeug ist zugelassen, und Sie sind innerhalb von Ingolstadt umgezogen und/oder Ihr Name hat sich geändert. Oder der Betriebssitz einer Firma oder eines Gewerbetreibenden wurde innerhalb von Ingolstadt verlegt.
Bei Änderung der Halterdaten sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere unverzüglich der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 FZV).
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung
- bei alten Fahrzeugdokumenten: Altbrief und -schein
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- bei Privatpersonen: Geändertes Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung über den geänderten Betriebssitz, Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug über den geänderten Vereinssitz, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
bei juristischen Personen: Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der geschäftsführenden Person im Original
Formulare/Links
Gebühren
Die Grundgebühr für die Änderung der Halterdaten beträgt 11,10 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel).
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Kfz-Zulassung online (Online Zulassungsbehörde)
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Kommune bereit gestellten Portal ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Bedeutende Änderungen im Überblick
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kosten für die internetbasierte Zulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.
Außerdem wurde mit Stufe 4 der Nutzerkreis auf juristische Personen erweitert.
Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Großkundenschnittstelle, welche auf die besonderen Bedürfnisse der dort registrierten Großkunden und die Abarbeitung der Zulassungsvorgänge im Massenverfahren zugeschnitten ist.
Mit der Tageszulassung wurde ein neuer Zulassungsvorgang, der besonders für Hersteller und Händler interessant ist, eingeführt. Dabei handelt es sich um eine auf einen Tag befristete Neuzulassung. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder.
Möglich ist nun auch die digitale Beantragung eines E-Kennzeichens und Saisonkennzeichens sowie eines Oldtimerkennzeichens (sog. H-Kennzeichen), falls ein solches bereits zugeteilt worden war.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Detaillierte Erklärungen zur Bedienung der Internetportale erhalten Sie in den Benutzerleitfäden des Portalanbieters, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für natürliche Personen und
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für juristische Personen
Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Hier gelangen Sie zur vollautomatisierten Außerbetriebsetzung
Vollautomatisierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Neuzulassung
Vollautomatisierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Wiederzulassung
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung mit Halterwechsel
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (bei Wohnortwechsel, Änderung der Halterdaten)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung ohne Halterwechsel
Vollautomatisierte Tageszulassung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
- Die Halterin oder der Halter erhält die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Änderung technischer Daten (technische Fahrzeugänderungen)
Beschreibung
Sie haben technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen oder vornehmen lassen, z.B. Anbau einer Anhängerkupplung oder Leistungsreduzierung eines Motorrades.
Folgende Änderungen müssen Sie unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 bis 11 FZV):
- Änderung der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
- Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
- Änderungen, die beim TÜV aufgrund von § 19 Abs. 2 StVZO abgenommen wurden.
Eine technische Änderung ist auch dann gegeben, wenn eine Verbesserung der erreichten Abgasnorm nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eingetreten ist, und eine Umschlüsselung erfolgen soll. Eine verbesserte Abgasnorm wirkt sich auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugdokumente aus.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn Technikdaten geändert werden, die in der Zulassungsbescheinigung Teil II genannt sind, muss diese zur Änderung vorgelegt werden
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs einer Überwachungsorganisation über den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- ggf. Betriebserlaubnis des Teileherstellers
- ggf. neue eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) bei Änderung der Fahrzeugart
- bei Privatpersonen: Geändertes Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung über den geänderten Betriebssitz, Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug über den geänderten Vereinssitz, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- bei juristischen Personen: Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der geschäftsführenden Person im Original
Hinweise
Durch eine technische Veränderung am Fahrzeug kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO). Das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis kann ggf. einen Straftatbestand erfüllen.
Sie müssen nachweisen, dass die vorgenommenen technischen Änderungen den Vorschriften entsprechen.
Erkundigen Sie sich bitte vor dem Ein- oder Umbau, ob
- die Betriebserlaubnis dadurch beeinträchtigt wird oder
- die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist und Sie ein positives Gutachten zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis erhalten können.
Wenden Sie sich mit diesen Fragen bitte an amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation.
Bestimmte technische Änderungen müssen Sie von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP) begutachten lassen. Im Anschluss daran müssen Sie diese Änderungen der Zulassungsbehörde so schnell wie möglich mitteilen (siehe Beschreibung).
Bei Einbau eines Kaltlaufreglers (KAT), eines Rußpartikelfilters oder einer Gasanlage wird in der Regel kein Teilegutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen benötigt. Der Einbau muss von einer Kfz-Werkstätte durchgeführt werden, die hierfür speziell berechtigt ist. Die Kfz-Werkstätte stellt eine Einbaubescheinigung aus, die zusammen mit den Fahrzeugpapieren und der allgemeinen Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Sollte der Einbau von anderer Seite erfolgen, ist eine Abnahme durch den TÜV, DEKRA, GTÜ usw. erforderlich.
Formulare/Links
Gebühren
Die Grundgebühr für die Änderung der technischen Daten beträgt 11,10 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Ausfuhrkennzeichen
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführen wollen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen (§ 45 FZV). Diese Ausfuhrzulassung (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- evtl. ausländische Fahrzeugpapiere
- CoC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) bei Neufahrzeugen
- Kennzeichenschilder (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Wenn Sie keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Diese sind vorzulegen. Anschließend können Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr, erhalten.
Gebühren
Die Grundgebühr für ein Ausfuhrkennzeichen beträgt 31,40 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Außerbetriebsetzung (Kraftfahrzeug abmelden)
Beschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Mit der Abmeldung (§ 16 FZV) endet die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf danach nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es darf nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und die Versicherung werden über das Kraftfahrt-Bundesamt darüber informiert, dass Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist.
Zur Außerbetriebsetzung müssen die Plaketten von den Kennzeichen des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde entfernt werden. Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Sie erhalten die entstempelten Kennzeichenschilder und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) zurück.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder (zur Entfernung der Siegelplakette)
- bei Verschrottung: zusätzlich Verwertungsnachweis
Formulare/Links
Verwertungsnachweis
Hinweise
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:
- innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) und
- nur innerhalb von Deutschland sowie
- auf direktem Weg.
Dies gilt jedoch nur, wenn
- das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist,
- zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und
- die Kennzeichen nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet werden.
Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, wenn Sie die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe legen.
Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung, ob das Fahrzeug für die Rückfahrt noch versichert ist.
Kennzeichenreservierung
Soll das Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung wieder auf das gleiche Kennzeichen zugelassen werden, so können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate als Verbleibskennzeichen reservieren lassen.
Soll das Kennzeichen des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf ein anderes/neues Fahrzeug übernommen werden, so kann das Kennzeichen für die Dauer von drei Monaten als Wunschkennzeichen reserviert werden.
Die Kennzeichen, die am bisherigen Fahrzeug hinterlegt waren, können nur für ein neues/ anderes Fahrzeug reserviert werden, wenn die Außerbetriebsetzung direkt bei der Zulassungsbehörde Ingolstadt erfolgt.
Ein beibehaltenes Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk kann nach Außerbetriebssetzung des Fahrzeuges nicht weiter reserviert bzw. auf ein anderes/neues Fahrzeug übernommen werden.
Bitte weisen Sie bei der Außerbetriebsetzung auf den Reservierungswunsch hin.
Gebühren
Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde beträgt 16,50 Euro.
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Kfz-Zulassung online (Online Zulassungsbehörde)
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Kommune bereit gestellten Portal ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Bedeutende Änderungen im Überblick
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kosten für die internetbasierte Zulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.
Außerdem wurde mit Stufe 4 der Nutzerkreis auf juristische Personen erweitert.
Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Großkundenschnittstelle, welche auf die besonderen Bedürfnisse der dort registrierten Großkunden und die Abarbeitung der Zulassungsvorgänge im Massenverfahren zugeschnitten ist.
Mit der Tageszulassung wurde ein neuer Zulassungsvorgang, der besonders für Hersteller und Händler interessant ist, eingeführt. Dabei handelt es sich um eine auf einen Tag befristete Neuzulassung. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder.
Möglich ist nun auch die digitale Beantragung eines E-Kennzeichens und Saisonkennzeichens sowie eines Oldtimerkennzeichens (sog. H-Kennzeichen), falls ein solches bereits zugeteilt worden war.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Detaillierte Erklärungen zur Bedienung der Internetportale erhalten Sie in den Benutzerleitfäden des Portalanbieters, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für natürliche Personen und
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für juristische Personen
Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Hier gelangen Sie zur vollautomatisierten Außerbetriebsetzung
Vollautomatisierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Neuzulassung
Vollautomatisierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Wiederzulassung
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung mit Halterwechsel
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (bei Wohnortwechsel, Änderung der Halterdaten)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung ohne Halterwechsel
Vollautomatisierte Tageszulassung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
- Die Halterin oder der Halter erhält die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
E-Kennzeichen
Beschreibung
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erlaubt, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu bevorrechtigen.
Auf Antrag können diese Fahrzeuge seit 26.09.2015 mit einem sog. E-Kennzeichen versehen werden. Dieses Kennzeichen ist so wie das bisherige Kraftfahrzeugkennzeichen aufgebaut. Es unterscheidet sich lediglich darin, dass hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer der Buchstabe "E" steht.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis der Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung -CoC-Papier-) oder Datenbestätigung des Herstellers, sofern dieser Inhaber einer allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ist, oder Gutachten zur Einzelabnahme nach § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer); nicht erforderlich bei reinen Elektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen für die Dauer der Steuerbefreiung nach § 3d Abs. 1 KraftStG
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Bei Neuzulassung und Umschreibung eines Fahrzeugs benötigen Sie zusätzlich die für diese Vorgänge erforderlichen Unterlagen.
Formulare/Links
Hinweise
Unter einem "elektrisch betriebenen Fahrzeug" im Sinne des EmoG definiert der Gesetzgeber
- ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug (§ 2 Nr. 2 EmoG)
- ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug - Plug-In-Hybrid (§ 2 Nr. 3 EmoG) oder
- ein Brennstoffzellenfahrzeug (§ 2 Nr. 4 EmoG)
Folgende Fahrzeugklassen sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Führen eines E-Kennzeichens berechtigt
- Klasse M1 (PKW)
- Klasse N1 (LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
- Klasse L3e und Klasse L4e (Kräder mit einer Höchstgeschwindigkeit > als 45 km/h)
- Klasse L5e (Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit > als 45 km/h)
- Klasse L7e (vierrädrige Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 400 oder 550 kg
Privilegierungen auf Grund der Zuteilung eines „E“-Kennzeichen (sofern durch die Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Kommunen geregelt) sind:
- Nutzung von Parkplätzen direkt an Ladesäulen
- Nutzung eigens gekennzeichneter kostenfreier Parkplätze
- Befreiungen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen
- Nutzung von einzelnen Busspuren für Fahrzeuge mit „E“-Kennzeichen.
Ausschließlich reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sind befristet für Dauer von fünf bzw. zehn Jahren vom Einzug der Kfz-Steuer befreit (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Nach Ablauf dieser Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kfz-Steuer um 50 Prozent. Der Halter eines Elektrofahrzeuges wird im Steuerbescheid über die erstmalige Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer informiert. Die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung liegt im Verantwortungsbereich des Halters.
Plug-In-Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Diese Fahrzeuge sind nicht steuerbefreit. Weitergehende diesbezügliche Informationen zur Steuerbefreiung und Steuerpflicht erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Hauptzollamt.
Fahrzeuge aus anderen Staaten können die Zuteilung einer „E“-Plakette beantragen. Dass das ausländische Fahrzeug die Voraussetzungen nach dem Elektromobilitätsgesetz erfüllt, ist entweder durch die Zulassungsbescheinigung und/oder durch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nachzuweisen.
Bild E-Plakette:
Für diese Plakette wird eine Gebühr von 11,00 Euro erhoben. Sie ist gut sichtbar am Heck des Fahrzeugs anzubringen.
Gebühren:
Die Grundgebühr richtet sich nach dem zugrunde liegenden Zulassungsvorgang (siehe Neuzulassung, Umkennzeichnung...).
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Hinweis: Eine internetbasierte Zulassung bei E-Kennzeichen ist nur möglich, wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen für die Zuteilung eines E-Kennzeichens vorliegen.
Kfz-Zulassung online (Online Zulassungsbehörde)
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Kommune bereit gestellten Portal ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Bedeutende Änderungen im Überblick
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kosten für die internetbasierte Zulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.
Außerdem wurde mit Stufe 4 der Nutzerkreis auf juristische Personen erweitert.
Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Großkundenschnittstelle, welche auf die besonderen Bedürfnisse der dort registrierten Großkunden und die Abarbeitung der Zulassungsvorgänge im Massenverfahren zugeschnitten ist.
Mit der Tageszulassung wurde ein neuer Zulassungsvorgang, der besonders für Hersteller und Händler interessant ist, eingeführt. Dabei handelt es sich um eine auf einen Tag befristete Neuzulassung. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder.
Möglich ist nun auch die digitale Beantragung eines E-Kennzeichens und Saisonkennzeichens sowie eines Oldtimerkennzeichens (sog. H-Kennzeichen), falls ein solches bereits zugeteilt worden war.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Detaillierte Erklärungen zur Bedienung der Internetportale erhalten Sie in den Benutzerleitfäden des Portalanbieters, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für natürliche Personen und
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für juristische Personen
Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Hier gelangen Sie zur vollautomatisierten Außerbetriebsetzung
Vollautomatisierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Neuzulassung
Vollautomatisierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Wiederzulassung
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung mit Halterwechsel
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (bei Wohnortwechsel, Änderung der Halterdaten)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung ohne Halterwechsel
Vollautomatisierte Tageszulassung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
- Die Halterin oder der Halter erhält die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Ersatz beschädigtes oder abgenutztes Kennzeichenschild
Beschreibung
Ihr Kennzeichen ist beschädigt oder abgenutzt bzw. eine Plakette auf dem Kennzeichen ist beschädigt. Sie können ein Ersatzkennzeichen anfertigen und dieses nachsiegeln lassen oder die Plakette ersetzen lassen.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- altes und neues Kennzeichenschild.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Nachsiegelung beträgt 3,10 Euro, hinzu kommen die Gebühren für die Stadtplakette (1,20 Euro) und ggf. für die Hauptuntersuchungsplakette (0,50 Euro).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Ersatzdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II) nach Verlust/Diebstahl/Unleserlichkeit
Beschreibung
Fahrzeugdokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
sind verloren gegangen, wurden gestohlen oder sind unleserlich geworden, und Sie benötigen ein Ersatzdokument.
Der Verlust eines Fahrzeugdokumentes ist von demjenigen, der das Dokument verloren hat, unter Vorlage seines Ausweises bei der Zulassungsbehörde in einer Versicherung an Eides Statt zu erklären.
Die Versicherung an Eides Statt über den Verlust des jeweiligen Dokumentes kann bei einem Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar zur Niederschrift abgegeben werden. Der Fahrzeughalter beantragt die Ausstellung des Ersatzdokuments.
Bei Diebstahl ist die von der Polizei aufgenommene Diebstahlsanzeige vorzulegen.
Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) kann erst nach Ablauf des Aufbietungsverfahrens, in dem der Verlust bundesweit im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht wird, dem Verfügungsberechtigten ausgehändigt werden. Die Dauer des Verfahrens beträgt etwa drei Wochen.
Benötigte Unterlagen
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
- persönliches Erscheinen des eingetragenen Fahrzeughalters und desjenigen, der das Dokument verloren hat
- Vorlage des gültigen Personalausweises/Reisepasses (Original) und Abgabe einer Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Fahrzeugdokuments zur Niederschrift, oder Vorlage einer Versicherung an Eides Statt, die bei einem Notar abgegeben wurde
- ggf. Diebstahlsanzeige (von der Polizei aufgenommen)
- noch vorhandenes Fahrzeugdokument
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- ggf. Vollmacht für Abholung der aufgebotenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Hinweis
Die Versicherung an Eides Statt kann nicht von Dritten bzw. bevollmächtigten Personen abgegeben werden (keine vertretbare Handlung).
Gebühren
Für die Aufnahme einer Versicherung an Eides Statt ist eine Gebühr in Höhe von 30,70 Euro zu entrichten. Hinzu kommen die Gebühr für die Ersatzschein- bzw. Ersatzbriefausstellung von 11,10 Euro, ggf. die Briefaufbietungsgebühr (8,70 Euro) sowie Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Beschreibung
Nach der Regelung des § 12 Abs. 4 FZV sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Die Fahrten müssen in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Darunter fallen insbesondere Fahrten
- zur Zulassung des Fahrzeuges und Abstempelung der Kennzeichenschilder
- zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung innerhalb des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Bezirkes.
Die Zulassungsbehörde muss vorab ein Kennzeichen zugeteilt haben (Vorwegzuteilung), bzw. es besteht eine Reservierung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 FZV (Verbleibskennzeichenreservierung nach Außerbetriebsetzung für 1 Jahr) und die Fahrten sind von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst.
Rückfahrten nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Benötigte Unterlagen für die Vorwegzuteilung für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die auch Fahrten mit
ungestempelten Kennzeichen umfasst - bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Das ungestempelte Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein. Die Fahrzeugpapiere sind mitzuführen.
Eine Vorwegzuteilung für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren wird durch die Zulassungsbehörde für maximal fünf Tage erteilt.
Notwendige Fahrten zur Werkstatt, Hauptuntersuchung und Zulassungsbehörde müssen bei der Vorwegzuteilung auf direktem Weg erfolgen. Private Umwege (z.B. Einkauf) sind nicht zulässig. Die Fahrten dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirkes Ingolstadt und eines angrenzenden Zulassungsbezirkes (Landkreise Neuburg, Pfaffenhofen, Eichstätt) durchgeführt werden.
Gebühren
Die Grundgebühr für eine Vorwegzuteilung beträgt 12,80 Euro. Hinzu kommen die Gebühr für die Vorwegzuteilung des Kennzeichens (2,60 Euro) und ggf. die Gebühr für ein Wunschkennzeichen (10,20 Euro).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Feinstaubplakette
Beschreibung
Bereits seit Mitte 2007 können in deutschen Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet wurden.
Um eine Feinstaubplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm EURO 1 oder schlechter.
Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
Hinweise
Nähere Informationen des Umweltbundesamtes zu Umweltzonen:
Umweltbundesamt - Umweltzonen in Deutschland
Umweltbundesamt - Thema Feinstaub
Umweltzonen
Gebühren
Die Gebühr für eine Feinstaubplakette beträgt 5,00 Euro.
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Halterwechsel - Umschreibung auf einen neuen Fahrzeughalter
Beschreibung
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters (zum Beispiel durch Kauf, Schenkung, Erbfall) ein, hat der neue Fahrzeughalter die Fahrzeugpapiere unverzüglich berichtigen zu lassen (§ 15 Abs. 5 FZV).
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- ggf. Kennzeichenschilder
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Seit 01.10.2019 besteht die Möglichkeit, auch beim Halterwechsel das Kennzeichen bundesweit weiterzuverwenden.
Wenn Sie beispielsweise ein zugelassenes Fahrzeug mit Münchener Kennzeichen erwerben, kann bei der Umschreibung des Fahrzeuges in den Zulassungsbezirk der Stadt Ingolstadt das bisherige Münchner Kennzeichen weiterverwendet werden.
In diesem Fall ist der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Fahrzeugdokumente unverzüglich mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll (§ 15 Abs. 5 Satz 4 Nr. 4 FZV).
Werden die alten Kennzeichen nicht vom neuen Halter übernommen, müssen sie bei der Fahrzeugumschreibung zur Entstempelung vorgelegt werden. Bei einem folgenden Fahrzeugwechsel können die Kennzeichen nicht beibehalten werden.
Wenn ein Fahrzeug mit Kennzeichenbeibehalt außer Betrieb gesetzt wird, kann das Kennzeichen für eine Wiederzulassung nicht mehr wiederverwendet werden, da es wieder der Zulassungsbehörde des früheren Zulassungsbezirkes zugeführt wird.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Umschreibung bei Halterwechsel beträgt 27,10 Euro, bei Kennzeichenbehalt 24,20 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Kfz-Zulassung online (Online Zulassungsbehörde)
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Kommune bereit gestellten Portal ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Bedeutende Änderungen im Überblick
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kosten für die internetbasierte Zulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.
Außerdem wurde mit Stufe 4 der Nutzerkreis auf juristische Personen erweitert.
Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Großkundenschnittstelle, welche auf die besonderen Bedürfnisse der dort registrierten Großkunden und die Abarbeitung der Zulassungsvorgänge im Massenverfahren zugeschnitten ist.
Mit der Tageszulassung wurde ein neuer Zulassungsvorgang, der besonders für Hersteller und Händler interessant ist, eingeführt. Dabei handelt es sich um eine auf einen Tag befristete Neuzulassung. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder.
Möglich ist nun auch die digitale Beantragung eines E-Kennzeichens und Saisonkennzeichens sowie eines Oldtimerkennzeichens (sog. H-Kennzeichen), falls ein solches bereits zugeteilt worden war.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Detaillierte Erklärungen zur Bedienung der Internetportale erhalten Sie in den Benutzerleitfäden des Portalanbieters, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für natürliche Personen und
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für juristische Personen
Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Hier gelangen Sie zur vollautomatisierten Außerbetriebsetzung
Vollautomatisierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Neuzulassung
Vollautomatisierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Wiederzulassung
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung mit Halterwechsel
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (bei Wohnortwechsel, Änderung der Halterdaten)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung ohne Halterwechsel
Vollautomatisierte Tageszulassung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
- Die Halterin oder der Halter erhält die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Historisches Kennzeichen für Oldtimer - H-Kennzeichen
Beschreibung
Das historische oder Oldtimerkennzeichen (Kennung „H“ hinter der Erkennungsnummer, § 10 Abs. 1 FZV) wird nur Fahrzeugen zugeteilt, die auf Grund eines Gutachtens nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers als Oldtimer eingestuft werden.
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Im Rahmen der Begutachtung ist eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchzuführen, sofern nicht ein Gutachten nach § 21 StVZO zur Erteilung der Betriebserlaubnis erstellt werden muss.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige Kennzeichenschilder
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO mit Hauptuntersuchung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Vorlage des Prüfberichts)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Links/Formulare
Hinweise
Die bisherige Kennzeichennummer kann beibehalten werden, ergänzt um den Buchstaben „H“, wenn die Kombination bisher maximal 7-stellig war (zum Beispiel: IN-AB123). Das „H“ als Oldtimerkennung kann dann noch angefügt werden.
Gebühren
Die Grundgebühr richtet sich nach dem zugrunde liegenden Zulassungsvorgang (siehe Umschreibung, Wiederzulassung...).
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Hinweis: Eine internetbasierte Umschreibung bei H-Kennzeichen ist nur möglich, wenn dem Fahrzeug bereits eine Oldtimerkennung zugeteilt worden ist.
Kfz-Zulassung online (Online Zulassungsbehörde)
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Kommune bereit gestellten Portal ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Bedeutende Änderungen im Überblick
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kosten für die internetbasierte Zulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.
Außerdem wurde mit Stufe 4 der Nutzerkreis auf juristische Personen erweitert.
Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Großkundenschnittstelle, welche auf die besonderen Bedürfnisse der dort registrierten Großkunden und die Abarbeitung der Zulassungsvorgänge im Massenverfahren zugeschnitten ist.
Mit der Tageszulassung wurde ein neuer Zulassungsvorgang, der besonders für Hersteller und Händler interessant ist, eingeführt. Dabei handelt es sich um eine auf einen Tag befristete Neuzulassung. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder.
Möglich ist nun auch die digitale Beantragung eines E-Kennzeichens und Saisonkennzeichens sowie eines Oldtimerkennzeichens (sog. H-Kennzeichen), falls ein solches bereits zugeteilt worden war.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Detaillierte Erklärungen zur Bedienung der Internetportale erhalten Sie in den Benutzerleitfäden des Portalanbieters, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für natürliche Personen und
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für juristische Personen
Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Hier gelangen Sie zur vollautomatisierten Außerbetriebsetzung
Vollautomatisierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Neuzulassung
Vollautomatisierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Wiederzulassung
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung mit Halterwechsel
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (bei Wohnortwechsel, Änderung der Halterdaten)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung ohne Halterwechsel
Vollautomatisierte Tageszulassung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
- Die Halterin oder der Halter erhält die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Import: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land
Beschreibung
Sie wollen ein aus der Europäischen Union (EU) importiertes Gebrauchtfahrzeug zulassen, das keine deutschen Fahrzeugpapiere hat.
Bei einem Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, das bereits im In- oder Ausland zugelassen war.
Benötigte Unterlagen
- ausländische Fahrzeugpapiere (im Original)
- ausländische Kennzeichen, soweit vorhanden
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Nachweis der Betriebserlaubnis/technischen Daten (ggf. durch CoC-Bescheinigung, Datenbestätigung des Herstellers oder technisches Gutachten nach § 21 StVZO)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- ggf. Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Sie benötigen die bisherigen ausländischen Originalpapiere, soweit vorhanden die ausländischen Kennzeichen, sowie den Kaufvertrag oder die Originalrechnung.
Das Fahrzeug benötigt eine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis; bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese teilweise aus den ausländischen Papieren ersichtlich.
Bei Fahrzeugen, die keine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis nachweisen können, muss ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO vorgelegt werden.
Eine Hauptuntersuchung ist, sofern nach deutschem Recht für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen, nachzuweisen.
Importfahrzeuge müssen der Zulassungsbehörde zur Identifikation vorgeführt werden (§ 14 Abs. 8 FZV). Bei zeitnaher Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer durch einen technischen Sachverständigen kann die Zulassungsbehörde von der Vorführung des Fahrzeuges absehen.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Zulassung eines Importfahrzeuges beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie evtl. die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Die Gebühr für die Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro. Sie wird dann fällig, wenn die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt ist (zum Beispiel bei ungetypten Fahrzeugen).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Import: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Beschreibung
Sie wollen ein Gebrauchtfahrzeug, das Sie aus einem nicht der Europäischen Union angehörigen Land (sog. Drittland) eingeführt haben, in Deutschland zulassen.
Bei einem Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, das bereits im In- oder Ausland zugelassen war.
Benötigte Unterlagen
- Ausländische Fahrzeugpapiere (im Original)
- Ausländische Kennzeichen, soweit vorhanden
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Nachweis der Betriebserlaubnis/technischen Daten (ggf. durch CoC-Bescheinigung, Datenbestätigung des Herstellers oder technisches Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO)
- Verzollungsnachweis
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Sie benötigen die bisherigen ausländischen Originalpapiere, soweit vorhanden die ausländischen Kennzeichen sowie den Kaufvertrag oder die Originalrechnung.
Das Fahrzeug benötigt eine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis; bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese teilweise aus den ausländischen Papieren ersichtlich.
Bei Fahrzeugen, die keine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis nachweisen können, muss ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) gemäß § 21 StVZO vorgelegt werden.
Eine Hauptuntersuchung ist nachzuweisen.
Importfahrzeuge müssen der Zulassungsbehörde zur Identifikation vorgeführt werden (§ 14 Abs. 8 FZV). Bei zeitnaher Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer durch einen technischen Sachverständigen kann die Zulassungsbehörde von der Vorführung des Fahrzeuges absehen.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Zulassung eines Importfahrzeuges beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie evtl. die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Die Gebühr für die Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro. Sie wird dann fällig, wenn die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt ist (zum Beispiel bei ungetypten Fahrzeugen).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Import: Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land
Beschreibung
Sie wollen ein aus einem Land der Europäischen Union (EU) importiertes Neufahrzeug zulassen.
Bei Neufahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge, die noch nie im In- und Ausland zugelassen waren.
Benötigte Unterlagen
- Original des Kaufvertrags oder Originalrechnung
- ggf. ausländische Fahrzeugpapiere (Ausfuhr) und Kennzeichenschilder
- ggf. Formblatt innergemeinschaftlicher Erwerb Umsatzsteuerzwecke (siehe auch unter Hinweise)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Datenbestätigung des Herstellers, sofern dieser Inhaber einer allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ist, oder Gutachten zur Einzelabnahme nach § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- ggf. Bescheinigung des Herstellers bzw. Importeurs, dass das Fahrzeug ein Neufahrzeug ist, und weder nationale noch internationale Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Bei Neufahrzeugen (nur motorbetriebene Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 kW), deren erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt, oder die nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt haben, ist grundsätzlich der Finanzverwaltung die Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Formblatt siehe Formblatt innergemeinschaftlicher Erwerb Umsatzsteuerzwecke.pdf) zusammen mit der Rechnung/dem Kaufvertrag zu übersenden (§ 6 Abs. 6 FZV).
Bei Kauf von einem inländischen Händler ist eine Bescheinigung des Händlers oder Importeurs über die Versteuerung vorzulegen, alternativ die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Importfahrzeuge müssen der Zulassungsbehörde zur Identifikation vorgeführt werden (§ 14 Abs. 8 FZV). Bei zeitnaher Überprüfung der Fahrgestellidentifikationsnummer durch einen technischen Sachverständigen/Prüfstelle kann die Zulassungsbehörde von der Vorführung des Fahrzeuges absehen.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Zulassung eines Importfahrzeuges beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel), sowie evtl. die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Die Gebühr für die Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro. Sie wird dann fällig, wenn die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt ist (zum Beispiel bei ungetypten Fahrzeugen).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Import: Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Beschreibung
Sie wollen ein Neufahrzeug, das Sie aus einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört (sog. Drittland), importiert haben, zulassen.
Bei Neufahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge, die noch nie im In- und Ausland zugelassen waren.
Benötigte Unterlagen
- Original des Kaufvertrags oder Originalrechnung
- ggf. ausländische Fahrzeugpapiere (Ausfuhr) und Kennzeichenschilder
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Datenbestätigung des Herstellers, sofern dieser Inhaber einer allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ist, oder Gutachten zur Einzelabnahme nach § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bescheinigung des Herstellers bzw. Importeurs, dass das Fahrzeug ein Neufahrzeug ist, und weder nationale noch internationale Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind
- Verzollungsnachweis
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Importfahrzeuge müssen der Zulassungsbehörde zur Identifikation vorgeführt werden (§ 14 Abs. 8 FZV). Bei zeitnaher Überprüfung der Fahrgestellidentifikationsnummer durch einen/eine technischen Sachverständigen/Prüfstelle kann die Zulassungsbehörde von der Vorführung des Fahrzeuges absehen.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Zulassung eines Importfahrzeuges beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Die Gebühr für die Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro. Sie wird dann fällig, wenn die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt ist (zum Beispiel bei ungetypten Fahrzeugen).
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Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Kennzeichenreservierung (u.a. Wunschkennzeichen)
Beschreibung
Bei der Stadt Ingolstadt können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren. Auch die Vorabreservierung eines Kennzeichens ohne besonderen Wunsch ist möglich.Es gibt zwei Arten von Kennzeichenreservierungen:
- Wunschkennzeichen reservieren (12,80 Euro)
- Vorabreservierung ohne besonderen Wunsch - nächstes freies Kennzeichen (2,60 Euro).
Für beide Reservierungsarten gelten dieselben Bedingungen:
- Die Kennzeichenreservierung ist ausschließlich auf den Namen des zukünftigen Fahrzeughalters möglich. Dabei sind Name und Anschrift anzugeben. Die Übertragung des reservierten Kennzeichens auf eine andere Person ist grundsätzlich nicht zulässig.
- Die Reservierungsdauer ist auf sechs Monate begrenzt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch und das Kennzeichen wird wieder freigegeben. Wenn Sie eine längere Reservierungsdauer wünschen, müssen Sie dies direkt bei der Zulassungsbehörde beantragen.
- Die Kennzeichenreservierung erfolgt unverbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Reservierung eines Kennzeichens über das Internet kein Rechtsanspruch entsteht und Ersatzansprüche ausgeschlossen sind. Sollten Sie Ihr online reserviertes Kennzeichen vorab bei einem Schilderhersteller prägen lassen und die Zuteilung dieser Kennzeichenkombination seitens der Zulassungsbehörde nicht möglich sein, können auch für diese Kosten keine Ersatzansprüche gegen die Stadt Ingolstadt geltend gemacht werden.
Online-Verfahren
Klicken Sie auf das Nummernschild, um zur Online-Reservierung zu gelangen:
Gebühren
Die Gebühren von 2,60 Euro für die Vorabreservierung und 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen werden zusammen mit den Zulassungsgebühren bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
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Wiechertstraße 1
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Kennzeichenwechsel - Umkennzeichnung bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch
Beschreibung
Eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges ist erforderlich
- bei Diebstahl
- bei Verlust
Es muss dem Fahrzeug eine neue Kennzeichennummer zugeteilt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das verlorene/gestohlene Kennzeichen missbräuchlich verwendet wird. Der Kennzeichenverlust/-diebstahl ist aus diesem Grunde vor Beantragung der Umkennzeichnung bei der Polizei anzuzeigen.
Ein Kennzeichenwechsel kann auch erfolgen, wenn der Fahrzeughalter eine neue Kennzeichennummer wünscht.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschild(er), wenn noch vorhanden
- Versicherung an Eides Statt (persönlich vor Notar oder in der Zulassungsstelle abzugeben)
- Bestätigung der Polizei über den Verlust/Diebstahl (Verlustmeldung/Diebstahlsanzeige)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Vorlage des Prüfberichts)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
Formulare/Links
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Hinweise
Bei Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichens wird die Zuteilung des Kennzeichens für zehn Jahre gesperrt.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Umkennzeichnung (Kennzeichenwechsel) beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
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85055 Ingolstadt
Kurzzeitkennzeichen
Beschreibung
Kurzzeitkennzeichen können einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist, zu Zwecken der Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten im Inland zugeteilt werden (§ 42 FZV).
Für die Überführung von Fahrzeugen, die im Ausland verbleiben sollen, ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen (siehe Ausfuhrkennzeichen).
Das Kurzzeitkennzeichen beginnt mit der Nummer "04" oder "03". Es kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit.
Ein Fahrzeug darf zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden, wenn
- es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
- eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und
- es ein Kurzzeitkennzeichen führt.
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Eine Vordatierung ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei der Zulassungsbehörde beantragt werden, in deren Zuständigkeitsbereich der Halter seinen Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz oder Niederlassung hat, oder sich der Standort des Fahrzeugs befindet. Besteht kein Wohnsitz im Bundesgebiet, so ist der tatsächliche Aufenthaltsort für die Zuständigkeit maßgebend.
Benötigte Unterlagen
- Kaufvertrag zum Nachweis des Standortes
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- geeignete Nachweise zum genehmigten Typ oder Einzelgenehmigung im Original oder als verifizierte Abschriften:
a) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
b) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Nachweis der Hauptuntersuchung
c) EG-Typgenehmigung/CoC (ggf. mit gültiger Hauptuntersuchung) - bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Besteht kein Wohnsitz im Inland, ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Kurzzeitkennzeichen werden nur zugeteilt, wenn das Fahrzeug bekannt ist (Fahrzeugklasse, Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), genehmigter Typ oder Einzelgenehmigung).
Bei fehlender Hauptuntersuchung (HU), Einzel- oder Typgenehmigung wird ein Kurzzeitkennzeichen nur mit den folgenden Beschränkungen zugeteilt:
Wenn keine Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO vorliegt, darf das Kurzzeitkennzeichen zur nächstgelegenen Begutachtungs-/Prüfstelle im Zulassungsbezirk des Fahrzeugstandorts bzw. im angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück verwendet werden.
Diese Beschränkung der Fahrt zur Erlangung einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder Fahrt zur Abnahme einer HU/SP nach § 29 StVZO wird im Fahrzeugschein vermerkt.
Liegt kein genehmigter Typ / Einzelgenehmigung vor, dürfen nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle durchgeführt werden. Zur Erteilung der Betriebserlaubnis muss der Halter ein zweites Mal vorsprechen und die notwendigen Unterlagen vorlegen. Die Beschränkung wird dann gestrichen.
Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein.
Bei einem zugeteilten Saisonkennzeichen kann das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Fahrzeugschein müssen nicht zurückgegeben werden.
Gebühren
Die Grundgebühr für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt 10,20 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (2,60 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Neuzulassung
Beschreibung
Neu zugelassen werden fabrikneue Fahrzeuge, die noch nie zum öffentlichen Verkehr weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Benötigte Unterlagen
- bei getypten Fahrzeugen:
Zulassungsbescheinigung Teil II („Herstellerbrief“) - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Datenbestätigung des Herstellers im Original oder Allgemeine Betriebserlaubnis
- bei ungetypten Fahrzeugen (Einzelabnahme):
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 13 EG-FZV oder nach § 21 StVZO im Original - eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Gebühren
Die Grundgebühr für die Neuzulassung beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Die Gebühr für die Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro. Sie wird dann fällig, wenn die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt ist (zum Beispiel bei ungetypten Fahrzeugen).
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Kfz-Zulassung online (Online Zulassungsbehörde)
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Kommune bereit gestellten Portal ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Bedeutende Änderungen im Überblick
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kosten für die internetbasierte Zulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.
Außerdem wurde mit Stufe 4 der Nutzerkreis auf juristische Personen erweitert.
Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Großkundenschnittstelle, welche auf die besonderen Bedürfnisse der dort registrierten Großkunden und die Abarbeitung der Zulassungsvorgänge im Massenverfahren zugeschnitten ist.
Mit der Tageszulassung wurde ein neuer Zulassungsvorgang, der besonders für Hersteller und Händler interessant ist, eingeführt. Dabei handelt es sich um eine auf einen Tag befristete Neuzulassung. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder.
Möglich ist nun auch die digitale Beantragung eines E-Kennzeichens und Saisonkennzeichens sowie eines Oldtimerkennzeichens (sog. H-Kennzeichen), falls ein solches bereits zugeteilt worden war.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Detaillierte Erklärungen zur Bedienung der Internetportale erhalten Sie in den Benutzerleitfäden des Portalanbieters, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für natürliche Personen und
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für juristische Personen
Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Hier gelangen Sie zur vollautomatisierten Außerbetriebsetzung
Vollautomatisierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Neuzulassung
Vollautomatisierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Wiederzulassung
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung mit Halterwechsel
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (bei Wohnortwechsel, Änderung der Halterdaten)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung ohne Halterwechsel
Vollautomatisierte Tageszulassung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
- Die Halterin oder der Halter erhält die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
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Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Rote Dauerkennzeichen für Händler
Beschreibung
Rote Kennzeichen können an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteile-hersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt werden (§ 41 Abs. 2 FZV).
Damit können nicht zugelassene Fahrzeuge zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Die Verwendung jedes Fahrzeuges ist in einem Fahrzeugscheinheft, das von der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum ausgegeben wird, zu dokumentieren. Es ist ein Fahrtennachweisheft (Aufzeichnungen) zu führen. In diesem ist jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt zu vermerken.
Benötigte Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag der Firmeninhaberin / des Firmeninhabers bzw. der verantwortlichen zeichnungsberechtigen Person mit Begründung. Bei Zuteilung an eine GbR ist zusätzlich die Benennung einer verantwortlichen Person durch alle Gesellschafter erforderlich.
- Ausweisdokument (gültiger Personalausweis/Reisepass)
- bei juristischen Personen einer verantwortlichen zeichnungsberechtigen Person (z.B. Vorstand, Geschäftsführer/in, Prokurist/in)
- Bei GbR von allen Gesellschaftern
- Bei Einzelfirmen von der/dem Firmeninhaber/in - Aktuelle Gewerbeanmeldung (bei juristischen Personen zusätzlich aktueller Handelsregisterauszug; bei GbR von allen Gesellschaftern)
- Führungszeugnis der Belegart "O" (kann im Bürgeramt beantragt werden und wird von dort direkt an die Zulassungsstelle gesandt)
- Bei juristischen Personen einer verantwortlichen zeichnungsberechtigten Person (z.B. Vorstand, Geschäftsführer/in, Prokurist/in)
- Bei GbR von dem von allen Gesellschaftern als verantwortlich benannten Gesellschafter
- Bei Einzelfirmen von der/dem Firmeninhaber/in - Auskunft aus dem Fahreignungsregister (erhältlich unter www.kba.de)
- Bei juristischen Personen einer verantwortlichen zeichnungsberechtigten Person (z.B. Vorstand, Geschäftsführer/in, Prokurist/in)
- Bei GbR von dem von allen Gesellschaftern als verantwortlich benannten Gesellschafter
- Bei Einzelfirmen von der/dem Firmeninhaber/in - Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat (für KFZ-Steuer)
Formulare/Links
Hinweise
Das Fahrzeugscheinheft wird befristet ausgegeben und muss rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zusammen mit dem Fahrtennachweisheft (Aufzeichnungen) der Zulassungsbehörde zur Verlängerung vorgelegt werden.
Gebühren
Die Grundgebühr für rote Dauerkennzeichen für Händler beträgt 200,00 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel). Die Gebühr für ein Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen (Händler) beträgt 15,30 Euro.
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85055 Ingolstadt
Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer
Beschreibung
Besitzer von Oldtimern haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen, ein rotes Dauerkennzeichen für einen oder mehrere Oldtimer zu beantragen (§ 43 FZV). Wenn Oldtimer dieses Kennzeichen führen, benötigen sie keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung für
- die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
- Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers.
Die Zuteilung der Kennzeichen kann nur für verkehrs- und betriebssichere Fahrzeuge erfolgen.
Die Zuverlässigkeit des Besitzers ist Voraussetzung für die Kennzeichenzuteilung.
Die Nummer dieses Kennzeichens beginnt mit "07".
Der Halter erhält einen Fahrzeugschein, in dem alle Oldtimerfahrzeuge eingetragen sind, die mit diesem Kennzeichen bewegt werden dürfen.
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag
- Auflistung der Oldtimerfahrzeuge (mit Fahrzeugpapieren)
- Polizeiliches Führungszeugnis (beim Bürgeramt zu beantragen)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (erhältlich unter www.kba.de)
- Gutachten nach § 23 StVZO
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für rote Oldtimerkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
HinweiseDas Erstzulassungsdatum der Fahrzeuge muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Die Unterlagen können gesammelt abgegeben werden.
Gebühren
Die Grundgebühr für rote Dauerkennzeichen für Oldtimer beträgt 150,00 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel). Die Gebühr für ein Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen (Oldtimer) beträgt 10,20 Euro.
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Saisonkennzeichen
Beschreibung
Ihr Fahrzeug ist ganzjährig zugelassen und Sie möchten nun ein Saisonkennzeichen, um das Fahrzeug lediglich für einen regelmäßig wiederkehrenden Zeitraum im Jahr zu nutzen (§ 10 Abs. 3 FZV).
Der Saisonzeitraum wird auf die Kennzeichenschilder geprägt.
Wenn Sie bereits ein Saisonkennzeichen haben, können Sie den Betriebszeitraum ändern und ggf. wieder auf ein ganzes Jahr ausdehnen.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. alter Fahrzeugbrief zum Umtausch
- bisherige Kennzeichenschilder
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Saisonkennzeichen
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Vorlage des Prüfberichts)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
- SEPA-Lastschriftmandat (bei Neuzulassung oder gleichzeitiger Umschreibung auf einen anderen Halter)
- Vollmacht
Hinweise
Saisonkennzeichen können mit einem Zeitraum von mindestens zwei und maximal elf Monaten vergeben werden.
Eine besondere Regelung besteht für die Fälligkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung. Sofern die Termine während des Ruhezeitraums ablaufen, können die Untersuchungen im ersten Monat des Betriebszeitraums nachgeholt werden.
Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und es muss abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.
Bei einem zugeteilten Saisonkennzeichen kann das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums ggf. nur mit einem Kurzzeitkennzeichen für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten bewegt werden.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Vergabe eines Saisonkennzeichens und Änderung des Betriebszeitraumes außerhalb eines Zulassungsvorgangs beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel).
Bei Vergabe eines Saisonkennzeichen in Zusammenhang mit einem Zulassungsvorgang (zum Beispiel Neuzulassung, Umschreibung) wird die Gebühr des Zulassungsvorgangs berechnet.
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
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Terminreservierung
Wir bieten Ihnen für Ihre Zulassungsangelegenheiten auch eine Online-Terminreservierung an.
Hier können Sie Termine online vereinbaren
Umschreibung eines Fahrzeuges aufgrund Zuzugs
Beschreibung
Nach einem Umzug oder einer Betriebsverlegung in einen anderen Zulassungsbezirk müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden und ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen (§ 15 Abs. 4 Nr. 1 FZV). Eine Umschreibung und Änderung der Kennzeichen muss unverzüglich vorgenommen werden, ebenso die Berichtigung der Fahrzeugdokumente.
Es besteht die Möglichkeit, bei Umzug das Kennzeichen bundesweit weiterzuverwenden. Wenn Sie beispielsweise von München nach Ingolstadt umziehen, kann bei der Umschreibung des Fahrzeuges das bisherige Münchner Kennzeichen weiterverwendet werden. Auch bei Wegzug aus dem Stadtgebiet Ingolstadt können Sie die IN - Kennzeichen weiterhin führen.
In diesem Fall ist der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll (§ 15 Abs. 4 Nr. 2 FZV).
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn kein Kennzeichenbeibehalt gewünscht wird oder wenn beim Kennzeichenbeibehalt Ausstellungsdatum vor dem 01.10.2005 liegt (wegen erforderlichen Briefumtauschs)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- bisherige Kennzeichen (beim Kennzeichenbeibehalt nur, wenn neue Stempelplaketten zur internetbasierten Außerbetriebsetzung gewünscht werden)
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
Hinweise
Die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme besteht seit 01.10.2019 auch bei einer Umschreibung auf einen neuen Fahrzeughalter (siehe unter Halterwechsel). Bei einem Fahrzeugwechsel können die Kennzeichen nicht beibehalten werden.
Wenn ein Fahrzeug mit Kennzeichenbeibehalt außer Betrieb gesetzt wird, kann das Kennzeichen für eine Wiederzulassung nicht mehr wiederverwendet werden, da es wieder der Zulassungsbehörde des früheren Zulassungsbezirkes zugeführt wird.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Umschreibung aufgrund Zuzugs aus einem anderen Zulassungsbezirks beträgt 27,10 Euro, bei Kennzeichenbehalt 23,60 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Kfz-Zulassung online (Online Zulassungsbehörde)
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Kommune bereit gestellten Portal ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Bedeutende Änderungen im Überblick
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kosten für die internetbasierte Zulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.
Außerdem wurde mit Stufe 4 der Nutzerkreis auf juristische Personen erweitert.
Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Großkundenschnittstelle, welche auf die besonderen Bedürfnisse der dort registrierten Großkunden und die Abarbeitung der Zulassungsvorgänge im Massenverfahren zugeschnitten ist.
Mit der Tageszulassung wurde ein neuer Zulassungsvorgang, der besonders für Hersteller und Händler interessant ist, eingeführt. Dabei handelt es sich um eine auf einen Tag befristete Neuzulassung. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder.
Möglich ist nun auch die digitale Beantragung eines E-Kennzeichens und Saisonkennzeichens sowie eines Oldtimerkennzeichens (sog. H-Kennzeichen), falls ein solches bereits zugeteilt worden war.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Detaillierte Erklärungen zur Bedienung der Internetportale erhalten Sie in den Benutzerleitfäden des Portalanbieters, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für natürliche Personen und
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für juristische Personen
Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Hier gelangen Sie zur vollautomatisierten Außerbetriebsetzung
Vollautomatisierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Neuzulassung
Vollautomatisierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Wiederzulassung
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung mit Halterwechsel
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (bei Wohnortwechsel, Änderung der Halterdaten)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung ohne Halterwechsel
Vollautomatisierte Tageszulassung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
- Die Halterin oder der Halter erhält die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Verkauf eines Fahrzeuges
Beschreibung
Sie sind gemäß § 15 Abs. 5 FZV verpflichtet, den Verkauf Ihres zugelassenen Fahrzeugs unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich anzuzeigen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeuges, Namen, Vornamen und die vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Kennzeichenschilder übergeben wurden.
Mit der Bestätigung der Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II geht die Verfügungsgewalt des Fahrzeugs auf den Käufer über.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch nach dem Verkauf der bei der Zulassungsbehörde eingetragene Halter sind. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) oder auf den neuen Halter umgeschrieben wird.
Die Versicherungs- und Steuerpflicht sowie die Halterpflichten enden für Sie als bisherigen Halter erst mit der Umschreibung des Fahrzeuges auf den neuen Halter.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I und vergessen Sie nicht, den Hauptuntersuchungsbericht und ggf. den Abgasuntersuchungsprüfbericht dem Käufer zu übergeben.
Benötigte Unterlagen
Vollständig ausgefüllte Verkaufsanzeige bzw. Kaufvertrag
Formulare/Links
Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung
Hinweise
Eine Verfolgung der Veräußerung ins Ausland kann von der Zulassungsstelle nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen Ihnen, in diesen Fällen das Fahrzeug nur im abgemeldeten Zustand zu verkaufen. Sie schützen sich damit vor einer Weiterzahlung der KFZ-Steuer und vor etwaigen Ansprüchen aus Ihrer KFZ-Versicherung.
Der Käufer kann das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen in das Ausland verbringen.
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Wiederzulassung
Beschreibung
Ein Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und soll wieder auf denselben oder einen anderen Halter zugelassen werden (§ 16 Abs. 2 FZV).
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Halterwechsel
- falls vorhanden, alter Fahrzeugbrief (Ausstellung vor dem 01.10.2005) zum Umtausch in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder, wenn die Schilder wieder verwendet werden sollen, und das Kennzeichen reserviert wurde
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
- zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare/Links
GebührenDie Grundgebühr für die Wiederzulassung bei gleichem Halter und Verbleibskennzeichenreservierung beträgt 23,00 Euro, bei Halterwechsel 27 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Kfz-Zulassung online (Online Zulassungsbehörde)
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Kommune bereit gestellten Portal ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Bedeutende Änderungen im Überblick
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kosten für die internetbasierte Zulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.
Außerdem wurde mit Stufe 4 der Nutzerkreis auf juristische Personen erweitert.
Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Großkundenschnittstelle, welche auf die besonderen Bedürfnisse der dort registrierten Großkunden und die Abarbeitung der Zulassungsvorgänge im Massenverfahren zugeschnitten ist.
Mit der Tageszulassung wurde ein neuer Zulassungsvorgang, der besonders für Hersteller und Händler interessant ist, eingeführt. Dabei handelt es sich um eine auf einen Tag befristete Neuzulassung. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder.
Möglich ist nun auch die digitale Beantragung eines E-Kennzeichens und Saisonkennzeichens sowie eines Oldtimerkennzeichens (sog. H-Kennzeichen), falls ein solches bereits zugeteilt worden war.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Detaillierte Erklärungen zur Bedienung der Internetportale erhalten Sie in den Benutzerleitfäden des Portalanbieters, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für natürliche Personen und
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für juristische Personen
Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Hier gelangen Sie zur vollautomatisierten Außerbetriebsetzung
Vollautomatisierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Neuzulassung
Vollautomatisierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Wiederzulassung
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung mit Halterwechsel
Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (bei Wohnortwechsel, Änderung der Halterdaten)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung ohne Halterwechsel
Vollautomatisierte Tageszulassung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
- Die Halterin oder der Halter erhält die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt