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Behördenwegweiser

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Sportverein; Pachtzinsübernahme und Pachtzinszuschüsse

Auf Antrag werden Pachtzinsen von Vereinen, die städtische Flächen für sportliche Nutzungen gepachtet haben, übernommen oder bezuschusst (Ziffer 2.1. der Sportförderungsrichtlinien)

Leistung beantragen

Vereine, die Flächen für die sportliche Nutzung gepachtet haben, können einen Antrag auf Pachtzinsübernahme oder –bezuschussung stellen. Nach positiver Prüfung ergeht ein entsprechender Förderbescheid.

Formloser Antrag an das

Fristen

keine.

Rechtsgrundlage