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Behördenwegweiser

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Schwangerschaft; Beratung

Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.

Beschreibung

Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.

Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen

  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
  • soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
  • die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
  • Fragen zur pränatalen Diagnostik,
  • Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
  • Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
  • rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
  • Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Beratung und Begleitung nach frühem Verlust eines Kindes.

Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.

Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.

Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.

Schwangerenberatung

Schwangerenberatung


Aktuell können im Gesundheitsamt Ingolstadt keine Beratungsgespräche nach § 219 StGB, mit dem Ausstellen des Beratungsscheins, angeboten werden.

Bitte wenden Sie sich dazu an die weiteren Beratungsstellen in Ingolstadt:

Derzeit kann im Gesundheitsamt Ingolstadt keine Begleitung und Beratung zur Vertraulichen Geburt durch eine qualifizierte Fachkraft angeboten werden. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Beratungsgespräche können sowohl persönlich in der Beratungsstelle, als auch per Video oder Telefon stattfinden.

„Ich bin schwanger!“ Diese Feststellung kann Glück, Freude und Zufriedenheit auslösen, aber auch Anlass für Kummer und Sorgen sein. – In vielen Fällen können jedoch Konflikte und Probleme, die zunächst als unüberwindbar erscheinen, durch fachkundigen Rat bewältigt werden.

Wir sind ein erfahrenes Team von Sozialpädagoginnen mit Zusatzqualifikationen in Gesprächsführung, Schwangerschaftskonfliktberatung und Sexualpädagogik. Wir unterliegen der Schweigepflicht, beraten auf Wunsch anonym und bieten bei Bedarf auch Beratungstermine außerhalb der aufgeführten Sprechzeiten an. Auf Wunsch werden Bezugspersonen in die Beratungen mit einbezogen.

Die Beratung erfolgt unvoreingenommen, unverbindlich und ist kostenlos. Wenn es die Situation erfordert, kann eine Ärztin hinzugezogen werden.
Die Beratung ist auch in englischer Sprache möglich.

Wir weisen Sie darauf hin, dass sich aufgrund der Auskünfte unserer Beratungsstelle keine Rechtsverbindlichkeit herleiten lässt.

Unser Beratungsangebot

Allgemeine Schwangerenberatung

  • Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt bis zum dritten Lebensjahr
  • Beratung in allen die Schwangerschaft betreffenden psychosozialen Fragen
  • Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik
  • Informationen über gesetzliche und finanzielle Hilfen, z.B. Elterngeld und Elternzeit sowie Hilfestellung bei der Beantragung
  • Vermittlung von Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
  • Nachgehende Betreuung ab der Geburt oder bei Verlust des Kindes

Weitere Informationen

Schwanger in Bayern: Startseite (schwanger-in-bayern.de)
Baby-Kompass » Das erste Jahr » Altersgruppen » Kinderaerzte-im-Netz
Elternbriefe - Bayerischer Erziehungsratgeber (bayern.de)

Links zur Antragsstellung

ZBFS - Elterngeld Antrag (bayern.de)
Finanzielle Unterstützung für Familien und Kinder - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
ZBFS - Antrag Bayer. Krippengeld (bayern.de)

Weitere Angebote

Hebammenzentrale - Interessengemeinschaft Ingolstädter Eltern e.V. (igeltern.de)
Windelzuschuss / Ingolstädter Kommunalbetriebe (in-kb.de)
Säuglings- und Kleinkindberatung (erziehungsberatung-caritas-eichstaett.de)
Kita-Finder Ingolstadt (kita-planer.kdo.de/ingolstadt-elternportal/elternportal/de/)
Koordinationsstelle frühe Kindheit (KoKi) (www.ingolstadt.de/koki)

Schwangerenkonfliktberatung

Aktuell können im Gesundheitsamt Ingolstadt keine Beratungsgespräche nach § 219 StGB, mit dem Ausstellen des Beratungsscheins, angeboten werden.

Bitte wenden Sie sich dazu an die weiteren Beratungsstellen in Ingolstadt:

Nicht jedes Kind ist ein Wunschkind. Manchmal kommt eine Schwangerschaft ungeplant und löst Konflikte und Krisen aus. Frauen und Männer geraten durch eine ungeplante Schwangerschaft manchmal völlig unvorbereitet in eine persönliche Krise hinsichtlich Lebens- und Familienplanung, Ausbildung und/oder Beruf.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219StGB dient der Begleitung Schwangerer im Prozess ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

Ziel der Beratung ist es, den betroffenen Frauen in ihrer Krise beizustehen, sie auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung zu unterstützen und ihnen bei der Bewältigung der Folgen dieser Entscheidung zur Seite zu stehen.
Die Frauen selbst entscheiden, welchen Weg sie gehen möchten.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Konfliktberatungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

Was Sie beachten sollten

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der Zeugung möglich.
  • Gesetzlich sind Sie zu einem Beratungsgespräch verpflichtet, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen und bei Ihnen keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Indikationen werden vom Arzt festgestellt.
  • Zwischen der Beratung und einem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 volle Tage liegen, das heißt wenn sie montags zu einer Beratung kommen und sich für einen Abbruch entscheiden, können Sie frühestens am Freitag einen Eingriff vornehmen lassen

Was hilfreich sein kann

  • Für ein Beratungsgespräch brauchen Sie kein Attest eines Arztes. Es genügt, wenn Sie wissen, dass Sie schwanger sind und in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich befinden.
  • Eine telefonische Voranmeldung ist notwendig.
  • Wenn Sie Fragen haben, notieren Sie sich diese zu Hause, damit diese gewiss in der Beratung angesprochen werden.
  • Nehmen Sie sich Zeit für das Beratungsgespräch.
  • Wenn Sie es wünschen, stellen wir Ihnen nach der Beratung einen Beratungsschein aus. Nehmen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Auf Ihren Wunsch hin können sowohl Ihr Partner als auch andere Personen Ihrer Wahl mit in die Beratung einbezogen werden. Auch eine anonyme Beratung ist möglich.
  • Je nach Problem- und Sachlage kann kurzfristig eine Ärztin zur Beratung hinzugezogen werden.
  • Unabhängig davon, ob Sie sich für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, sind wir auch später noch für Sie da und bieten Ihnen weitere Begleitung an.

Weitere Informationen

Ungeplant schwanger: Beratung hilft - familienplanung.de

Beratung zu den Themen Familienplanung, Verhütung und Sexualität

Zu einem selbstbestimmten Leben gehören auch eine selbstbestimmte Sexualität und eigenverantwortliche Familienplanung.

Wir beraten und informieren Sie zu den Themen:

  • Familienplanung
  • Verhütung
  • Sexualität
  • Kostenlose HIV Testungen am Gesundheitsamt

Bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Voraussetzungen unterstützen wir Sie gerne bei der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln im Rahmen des Familienplanungsfonds.

Familienplanungsfonds (www.ingolstadt.de/familienplanungsfonds)
AIDS; Beratung (ingolstadt.de)
Infos zu sexueller Gesundheit, Vielfalt und Safer Sex BZgA | LIEBESLEBEN
Startseite - familplanung.de

Vertrauliche Geburt

Derzeit kann im Gesundheitsamt Ingolstadt keine Begleitung und Beratung zur Vertraulichen Geburt durch eine qualifizierte Fachkraft angeboten werden. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Schwangerschaft und eine Geburt bekannt werden, können Sie das Kind „vertraulich“ zur Welt bringen, so dass niemand aus ihrem Umfeld davon erfährt. Eine vertrauliche Geburt hat das oberste Ziel, Sie und Ihr Kind zu schützen und die medizinische Versorgung während der Geburt sicherzuzustellen.

Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie in allen Fragen zu Ihrer Schwangerschaft und Geburt des Kindes.

Das Hilfetelefon "Schwangere in Not" ist eine erste Anlaufstelle und bietet sichere und anonyme, bei Bedarf auch eine fremdsprachige Beratung an.
Hilfe gibt es unter 0800 / 40 40 020 .

Weitere Informationen

www.geburt-vertraulich.de

Sexualpädagogik / Präventionsarbeit

Sexualpädagogische Gesundheitsförderung durch Veranstaltungen in Schulen und Jugendgruppen zu den Themen:

  • Sexualität
  • Schwangerschaft
  • Liebe und Freundschaft
  • Sexuell übertragbare Krankheiten (STI)
  • HIV Prävention

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.

Die Konfliktberatung erfolgt grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch. Die meisten staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch eine digitale allgemeine Schwangerschaftsberatung an.

Fristen

  • Konfliktberatung: unverzüglich, d. h. schnellstmöglich.
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: keine Fristen

Bearbeitungsdauer

  • Konfliktberatung: sofort.
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: abhängig vom Einzelfall

Erforderliche Unterlagen

  • Konfliktberatung mit Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
    • gültiger Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis)
    • empfohlen: ärztliche Bescheinigung über bestehende Schwangerschaft
  • Konfliktberatung ohne Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
    • keine
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung
    • keine
    • empfohlen: Mutterpass

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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