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Umschulung, Förderung der
Beschreibung
Arbeitsuchende können gefördert werden, um ihnen den Übergang in andere geeignete berufliche Tätigkeiten zu ermöglichen, insbesondere um ihre berufliche Beweglichkeit zu sichern oder zu verbessern.
Umschulung für behinderte Menschen siehe Berufsförderung für behinderte Menschen;
Siehe auch Rentenversicherung, Unfallversicherung und Behinderte Menschen, Hilfen für.
Umschulung der Kriegsopfer siehe Kriegsopferfürsorge
Anspruchsvoraussetzungen sowie Art und Höhe der Leistungen siehe Fortbildung, berufliche, Weiterbildung, berufliche
Agentur für Arbeit, JobcenterRechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.12.2018
Stand: 03.12.2018