Gesundheitsamt - Veterinärwesen
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-1495
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Raum: Anmeldung Zimmer 16
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Öffnungszeiten
Wichtige Mitteilung:
Trotz Corona werden Bürgeranliegen in allen Rathäusern weiterhin bearbeitet. Um Menschenansammlungen zu vermeiden und den Besucherverkehr optimal steuern zu können, sind persönliche Vorsprachen derzeit aber nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Die erste Kontaktaufnahme soll über digitale Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder dem Online-Auftritt der Stadt erfolgen.
Bitte beachten Sie das Gebot zum Tragen einer FFP2-Maske.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Tag | Uhrzeit |
Mo. - Fr. | 08:00 - 12:30 Uhr |
Mo., Di. | 13:30 - 16:00 Uhr |
Do. | 13:30 - 17:30 Uhr |
Zuständig für 20 Dienstleistungen
- Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
- Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung
- Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs
- Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs
- Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe
- Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes
- Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
- Tiergesundheit; Überwachung und Mitwirkung bei Kontrolluntersuchungen
- Tierhaltung; Durchführung von Kontrollen
- Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter
- Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung
- Tierische Nebenprodukte; Überwachung der Entsorgung
- Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
- Tierschutzrecht; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
- Tierschutzrecht; Beantragung einer Sachkundebescheinigung oder eines Befähigungsnachweises
- Tierschutzrechtliche Anordnung; Erlass
- Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
- Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
- Tierseuchenbekämpfung; Mitwirkung der Kreisverwaltungsbehörden