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Willkommen bei der Stadt Ingolstadt

Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,

wir begrüßen Sie bei der Stadt Ingolstadt und wünschen Ihnen an Ihrem neuen Arbeitsplatz alles Gute und viel Erfolg.

Zu Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses ist es erforderlich, Sie mit einer ganzen Reihe von Hinweisen, Bekanntmachungen und Verfügungen vertraut zu machen. Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Anlagen sorgfältig durchzulesen und – falls vorgesehen – auszufüllen, zu unterschreiben und an uns zurückzugeben. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalsachbearbeiterin / Ihren zuständigen Personalsachbearbeiter.

Für Mitarbeiter/-innen der der Waisenhausstiftung Ingolstadt, der Zweckverbände Müllverwertungsanlage Ingolstadt und Zentralkläranlage Ingolstadt sowie der IFG Ingolstadt AöR gelten die Hinweise, Bekanntmachungen und Verfügungen entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Personalamt

Allgemeine Informationen vor Dienstantritt

Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ingolstadt, die für den Weg zur Arbeit öffentliche Verkehrsmittel nutzen, erhalten einen Fahrtkostenzuschuss (je nach Qualifikationsebene – QE 1: 85 Prozent, QE 2: 75 Prozent, QE 3: 55 Prozent, QE 4: 35 Prozent). Die nachfolgend genannten Tickets werden entsprechend bezuschusst. Nachwuchskräfte erhalten während der Dauer der Ausbildung ein kostenloses ermäßigtes Deutschlandticket (29-€-Ticket).

Deutschlandticket als Jobticket

Seit dem 01.01.2024 können städtische Mitarbeiter/-innen das Deutschland-Jobticket nutzen. Die Kosten betragen aktuell 46,55 Euro pro Monat. Für das Deutschland-Jobticket gilt folgendes Bestellverfahren:

  1. Herunterladen der VGI-App und Registrierung in der App (Anlegen eines Benutzerkontos)
  2. Ticketbestellung bis zum 15. des Vormonats über diesen ⮕ Link. (Bitte verwenden Sie im Bestellformular die E-Mail-Adresse, die Sie auch in der VGI-App nutzen.)
  3. Prüfung der Bestellung durch das Personalamt
  4. Anzeige des Tickets in der VGI-App (ab dem 25. des Vormonats)

Die Kosten für das Deutschland-Jobticket werden monatlich im Rahmen der Entgeltabrechnung von Ihrem Entgelt einbehalten, wobei auch der Fahrtkostenzuschuss automatisch gewährt wird. Sie müssen keinen Zuschussantrag stellen. Das Deutschland-Jobticket kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung des Deutschlandtickets Job erfolgt ebenfalls über den Bestell-Link. Damit Ihre Kündigung zum Monatsersten wirksam wird, müssen Sie die Kündigung bis zum 15. des Vormonats abschicken.

Jobticket im Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Jobticket/Busticket)

Das VGI-Jobticket wird über die Stadt Ingolstadt beschafft. Die Abgabe der Bestellung gilt zugleich als Antrag auf den Fahrtkostenzuschuss; eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Der Jobticketantrag muss immer spätestens am 14. des Vormonats (Beginn der Gültigkeit des Jobtickets) im Personalratsbüro vorliegen. Sollte der 14. auf ein Wochenende/Feiertag fallen, gilt der Werktag davor als letzter Abgabetag. Zu spät eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Tickets für Bahnfernpendler/-innen, sonstige Tickets

Alle übrigen Tickets (Bahn-Abo-Tickets, 365-€-Tickets, sonstige Ermäßigungstickets) sind von den Beschäftigten eigenverantwortlich zu beschaffen. Die Zuschussgewährung erfolgt nach Einreichung des Antrags beim Personalamt (als Scan per E-Mail an fahrtkostenzuschuss@ingolstadt.de). 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Personalabrechnung (E-Mail: fahrtkostenzuschuss@ingolstadt.de).

Parken

Die Stadt Ingolstadt kann ihren Beschäftigten grundsätzlich leider keine Mitarbeiterparkplätze zur Verfügung stellen.
Ausnahme: Stellplätze für dienstlich genutzte Privatfahrzeuge und Bereitstellung von kostenlosen Stellplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen.

Für städtische Mitarbeiter/-innen besteht die Möglichkeit, bei der Stadttochter IFG einen Dauerparkplatz zu mieten. Sie erhalten auf den regulären Monatspreis einen Nachlass von 22 Euro. Für einen Mitarbeiterstellplatz ist ein formloser Antrag an parken@ingolstadt.de erforderlich. Eine Übersicht der Parkeinrichtungen finden Sie ⮕ hier.
Hinweis:
Die Verfügbarkeit der Dauerparkplätze ist begrenzt. Eventuell kann nur eine Aufnahme in die Warteliste erfolgen.
Weitere Informationen und Kontakt zur IFG

Arbeitszeit

Zusatzversorgung

Rathäuser und Dienststellen

Einstellungsunterlagen Beamtenbereich

Hinweise und Merkblätter für Beamtinnen und Beamte

Einstellungsunterlagen Tarifbereich

Hinweise und Merkblätter für Tarifbeschäftigte

Die Bayerische Versorgungskammer Zusatzversorgung bietet interessantes Informationsmaterial u. a. zu den Themen "Pflichtversicherung" oder "PlusPunktRente" an:

www.bvk-zusatzversorgung.de/service/broschueren