Seiteninhalt

Verpflichtungs­erklärung

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

Beschreibung

Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungswege vermittelt werden.

Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend und bietet Eltern eine Hilfestellung, um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für den Schulbesuch relevant sind, wie z. B. Seh-, Hör- und Sprachstörungen frühzeitig und somit rechtzeitig vor Einschulung zu erkennen. Häufig fällt ein Kind mit einer Seh- oder Hörschwäche in der Schule nur durch Unkonzentriertheit, schlechte Leistungen oder Kopfschmerzen auf, ohne dass beim Kind die genauen Ursachen gleich erkannt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird daher dem Seh- und Hörvermögen geschenkt, da diese eng mit den Lese- und Schreibleistungen zusammenhängen. Die Feinmotorik wird überprüft, da sie eine wichtige Voraussetzung für das Schreiben lernen ist.

Die Schuleingangsuntersuchung hat zwei Bestandteile: Das Schuleingangsscreening wird von Fachkräften der Sozialmedizin durchgeführt und ggf. erfolgt eine schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt.

Schuleingangsscreening (für alle Kinder)

Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes. Hierzu werden die Eltern gebeten, den ausgefüllten Fragebogen zur Untersuchung mitzubringen. Anschließend misst sie die Größe und das Gewicht des Kindes und vergleicht es mit den Durchschnittswerten von Kindern der gleichen Altersgruppe.

Sie sieht das gelbe Kinderuntersuchungsheft und den Impfpass durch, eventuell fehlende Impfungen können besprochen werden. Zur Beurteilung des Impfstatus werden die aktuellen Impfempfehlungen und der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (StiKo) des Robert Koch-Instituts (RKI) zugrunde gelegt.

Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet. Die sprachliche und motorische Entwicklung werden mit standardisierten Testverfahren untersucht (z.B. vorgegebene Wörter nachsprechen oder Figuren nachzeichnen).

Schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt (in Einzelfällen)

Im Alter zwischen 46 und 48 Monaten ist für alle Kinder die Früherkennungsuntersuchung U8 und im Alter zwischen 60 und 64 Monaten die Früherkennungsuntersuchung U9 beim Kinderarzt vorgesehen. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist es gesetzlich vorgesehen, dass die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt teilnehmen. Die schulärztliche Untersuchung übernimmt eine Ärztin/ein Arzt des örtlichen Gesundheitsamtes. Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt hierzu eine gesonderte schriftliche Einladung.

Für Kinder, die bereits an der Früherkennungsuntersuchung U8 oder U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt, wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, also zum Beispiel bei:

  • Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigen Einschulung,
  • medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten (dies kann beispielsweise bei Kindern mit chronischen Erkrankungen, mit stark vermindertem Seh- oder Hörvermögen oder bei Kindern mit eingeschränkter Mobilität der Fall sein).

Bei dieser schulärztlichen Untersuchung wird das Kind körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand festgestellt. Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Bei auffälligen Befunden wird die Ärztin/der Arzt des Gesundheitsamtes eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder- oder Haus- oder Facharzt empfehlen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

Verfahrensablauf

Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte einen Termin zu vereinbaren.
Die Untersuchung selbst findet im Gesundheitsamt (Auf der Schanz 39) statt.

Auftretende Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung im Anschluss besprochen werden.

Online-Terminvereinbarung für die Schuleingangsuntersuchung

>> Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung für die Schuleingangsuntersuchung

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Schuleingangsuntersuchung - Anamnesebogen
    Hier können Sie den Informationsbogen für Ihr Kind für die Schuleingangsuntersuchung online einreichen.

Fristen

keine

Hinweise

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend.

Wichtig ist das Mitbringen der folgenden Unterlagen: das gelbe Kinderuntersuchungsheft mit den Bescheinigungen über die Durchführung der Vorsorgeuntersuchugen (U-Untersuchungen),
der Impfpass sowie der Anamnesebogen. (Der Anamnesebogen kann per Mail vorab übersandt werden oder ausgefüllt in Papierform mitgebracht werden.)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

Verwandte Themen