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25.06.2022

Zwei Bürgerentscheide am 24. Juli

Hinweise zum organisatorischen Ablauf der Abstimmung

Um bei den beiden Bürgerentscheiden am 24. Juli abstimmen zu können, ist eine Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich. Alle Stimmberechtigten, die in dieses Verzeichnis aufgenommen wurden, erhalten ihre Abstimmungsbenachrichtigung in Form eines Briefs, der alle wichtigen Informationen zum Stimmrecht, zum zuständigen Abstimmungslokal und zur Möglichkeit der Briefabstimmung enthält.

Diese Benachrichtigung muss bis spätestens 3. Juli jedem Stimmberechtigten zugegangen sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Brief erhält, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.
Abstimmen dürfen im Regelfall volljährige Deutsche und EU-Bürger, die sich am Tag des Bürgerentscheids seit zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Ingolstadt aufhalten.

Der Benachrichtigungsbrief enthält auch ein Antragsformular für die Briefwahl. Dieser Antrag kann aber auch formlos schriftlich gestellt werden. Bei der Beantragung sind auch bei Nichtverwendung des amtlichen Musters immer Familienname, Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift des Stimmberechtigten anzugeben.

Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.
Alternativ können die Abstimmungsunterlagen für die Briefwahl mit dem QR-Code oder unter www.ingolstadt.de/briefwahl (Bürgerservice-Portal) auch online beantragt werden.
Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock).
Die Briefabstimmungsunterlagen können erforderlichenfalls dort persönlich beantragt und abgeholt werden. Zur persönlichen Antragstellung ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

Von einer persönlichen Antragstellung im Wahlamt bittet die Stadt aber aus Gründen des Infektionsschutzes nach Möglichkeit abzusehen! Auch zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.

Öffnungszeiten des Wahlamts:
Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr und (nachmittags)
Montag und Dienstag 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag 13.30 bis 17.30 Uhr.

Nach erfolgter Briefabstimmung kann der rote Abstimmungsbrief kostenfrei dem Wahlamt zugeschickt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

Wichtiger Hinweis: Rote Abstimmungsbriefe können am Tag der Abstimmung (24. Juli) nicht in den allgemeinen Abstimmungsbezirken abgegeben werden, sondern nur im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt.

Alle Stimmberechtigten, die von der Briefabstimmung Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Abstimmungsbrief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (24. Juli,18.00 Uhr) erreicht. Dies gilt insbesondere bei Rücksendung auf dem Postweg.

Da die Abstimmungsbriefe den zuständigen Abstimmungsvorständen zugeordnet werden müssen, ist das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung der Briefabstimmungsunterlagen sehr dankbar.

Briefabstimmungsunterlagen können bis zum Freitag, 22. Juli, 15.00 Uhr, beantragt werden. An diesem Tag hat das Wahlamt im Neuen Rathaus länger geöffnet (bis 15 Uhr). Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.

Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Freitag vor der Abstimmung noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefabstimmung entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.

Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer (0841) 305-1266 erreichbar.

Hinweise für Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus der Abstimmungsbenachrichtigung ergibt sich, ob das zugeordnete Abstimmungslokal (Urnenabstimmung) barrierefrei ist. Stimmberechtigten mit Mobilitätseinschränkungen, deren Abstimmungslokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Abstimmungsunterlagen per Briefwahl.

Es wird gebeten, die kontaktlosen Möglichkeiten der Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen und die Zu- und Rücksendung der Unterlagen auf dem Postweg zu nutzen.