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Aufbewahrung von Waffen und Munition

Genau geregelt ist die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Hierbei wird zwischen Kurzwaffen und Langwaffen unterschieden.

Eine detaillierte Aufgliederung der einzelnen Möglichkeiten können Sie dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes entnehmen.

Für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Gegenständen wie

  • Luftdruckwaffen,
  • Hieb- und Stoßwaffen,
  • geprüften Verteidigungssprays,
  • Gas- und Alarmwaffen etc.
gelten erleichterte Bedingungen.