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Aufgaben der Lebensmittelüberwachung

Als Grundlage und zentrales Rahmengesetz für die Lebensmittelüberwachung dient das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Vom Gesetzgeber erteilte u.a. folgende Befugnisse für die Lebensmittelüberwachungsbeamtinnen und -beamten:

  • Betriebe überprüfen
  • Proben entnehmen
  • Geschäftsunterlagen einsehen und Auskünfte fordern
  • Sicherstellungen durchführen
  • Betriebsschließungen veranlassen
  • Wohnräume betreten (Grundrecht wird eingeschränkt - Art. 13 Grundgesetz)