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Aufgaben der Lebensmittelüberwachung
Als Grundlage und zentrales Rahmengesetz für die Lebensmittelüberwachung dient das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Vom Gesetzgeber erteilte u.a. folgende Befugnisse für die Lebensmittelüberwachungsbeamtinnen und -beamten:
- Betriebe überprüfen
- Proben entnehmen
- Geschäftsunterlagen einsehen und Auskünfte fordern
- Sicherstellungen durchführen
- Betriebsschließungen veranlassen
- Wohnräume betreten (Grundrecht wird eingeschränkt - Art. 13 Grundgesetz)