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Bürgergeld
Voraussetzungen:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen / Vermögen finanzieren?
Arbeitslosigkeit ist nicht zwingende Voraussetzung!
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Rathaus für Soziales
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45201 (Arbeitsvermittlung)
Tel.: 0841 305-45101 (Arbeitgeber-Team)
Tel.: 0841 305-45112 (Auskunft und Termine)
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Tel.: 0841 305-45101 (Arbeitgeber-Team)
Tel.: 0841 305-45112 (Auskunft und Termine)
Fax: 0841 305-45111
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Formulare:
Besonderheiten:
Bürgergeld wird nachrangig nach allen anderen Leistungen gewährt.Auszubildende sind in der Regel ausgeschlossen.
Bei Schwangerschaft werden zusätzliche Leistungen Mehrbedarf, ggf. Erstausstattung für das Baby gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt zum Monatsanfang und wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweis/Pass und den Ausweisen/Pässen der Kinder im Servicebereich. Dort erhalten Sie Termine für eine Information und einen für die Antragsabgabe.