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Energieausweis: Wer muss was?

Fakten-Check der Energieberatung des VerbraucherService Bayern

Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten – das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse.

Petra Herzog, Expertin des VerbraucherService Bayern, Beratungsstelle Ingolstadt erläutert die Eckpunkte.

Was steht drin?

Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind, und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten ist nur der Bedarfsausweis zulässig.
Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Petra Herzog „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit.
„Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Petra Herzog klar.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena (www.dena.de/newsroom/energieeffizienz-expertenliste/). Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter.
Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Petra Herzog.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung des VerbraucherService Bayern: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherservice-bayern.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.