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Außerbetriebsetzung (Kraftfahrzeug abmelden)

Beschreibung

Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Mit der Abmeldung (§ 16 FZV) endet die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf danach nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es darf nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und die Versicherung werden über das Kraftfahrt-Bundesamt darüber informiert, dass Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist.

Zur Außerbetriebsetzung müssen die Plaketten von den Kennzeichen des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde entfernt werden. Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Sie erhalten die entstempelten Kennzeichenschilder und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) zurück.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder (zur Entfernung der Siegelplakette)
  • bei Verschrottung: zusätzlich Verwertungsnachweis

Formulare/Links

Verwertungsnachweis

Hinweise

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:

  • innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) und
  • nur innerhalb von Deutschland sowie
  • auf direktem Weg.

Dies gilt jedoch nur, wenn

  • das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist,
  • zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und 
  • die Kennzeichen nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet werden.

Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, wenn Sie die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe legen.
Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung, ob das Fahrzeug für die Rückfahrt noch versichert ist.

Kennzeichenreservierung

Soll das Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung wieder auf das gleiche Kennzeichen zugelassen werden, so können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate als Verbleibskennzeichen reservieren lassen.
Soll das Kennzeichen des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf ein anderes/neues Fahrzeug übernommen werden, so kann das Kennzeichen für die Dauer von drei Monaten als Wunschkennzeichen reserviert werden.
Die Kennzeichen, die am bisherigen Fahrzeug hinterlegt waren, können nur für ein neues/ anderes Fahrzeug reserviert werden, wenn die Außerbetriebsetzung direkt bei der Zulassungsbehörde Ingolstadt erfolgt.
Ein beibehaltenes Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk kann nach Außerbetriebssetzung des Fahrzeuges nicht weiter reserviert bzw. auf ein anderes/neues Fahrzeug übernommen werden.

Bitte weisen Sie bei der Außerbetriebsetzung auf den Reservierungswunsch hin.

Gebühren

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde beträgt 16,50 Euro.

Online-Verfahren

Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.

Kfz-Zulassung online (Online Zulassungsbehörde)

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeug­zulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Kommune bereit gestellten Portal ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.

Bedeutende Änderungen im Überblick

Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kosten für die internetbasierte Zulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.

Außerdem wurde mit Stufe 4 der Nutzerkreis auf juristische Personen erweitert.

Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Großkunden­schnittstelle, welche auf die besonderen Bedürfnisse der dort registrierten Großkunden und die Abarbeitung der Zulassungs­vorgänge im Massenverfahren zugeschnitten ist.

Mit der Tageszulassung wurde ein neuer Zulassungsvorgang, der besonders für Hersteller und Händler interessant ist, eingeführt. Dabei handelt es sich um eine auf einen Tag befristete Neuzulassung. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder.

Möglich ist nun auch die digitale Beantragung eines E-Kennzeichens und Saisonkennzeichens sowie eines Oldtimer­kennzeichens (sog. H-Kennzeichen), falls ein solches bereits zugeteilt worden war.

Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Detaillierte Erklärungen zur Bedienung der Internetportale erhalten Sie in den Benutzerleitfäden des Portalanbieters, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB):

Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für natürliche Personen und
Online-Zulassungsbehörde iKfz Stufe 4 für juristische Personen


Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

  1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
  4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
  5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
  6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
  7. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  8. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  9. Eingaben und Antragstellung bestätigen
  10. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
  12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters

Hier gelangen Sie zur vollautomatisierten Außerbetriebsetzung

Vollautomatisierte Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  •  Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

  1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
  8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
  10. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
  11. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
  12. Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Hier gelangen Sie zur Online-Neuzulassung

Vollautomatisierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

  1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
  8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
  10. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
  11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
  12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Hier gelangen Sie zur Online-Wiederzulassung

Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

  1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
  8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
  10. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
  11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
  12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung mit Halterwechsel

Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (bei Wohnortwechsel, Änderung der Halterdaten)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s:

  1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
  8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
  10. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
  11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
  12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Hier gelangen Sie zur Online-Umschreibung ohne Halterwechsel

Vollautomatisierte Tageszulassung

Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s:

  1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
  8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
  10. Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
  11. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
  12. Die Halterin oder der Halter erhält die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Hier gelangen Sie zur Online-Tageszulassung


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Fax: 0841 305-1796
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