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Import: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land

Beschreibung

Sie wollen ein aus der Europäischen Union (EU) importiertes Gebrauchtfahrzeug zulassen, das keine deutschen Fahrzeugpapiere hat.
Bei einem Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, das bereits im In- oder Ausland zugelassen war.

Benötigte Unterlagen

  • ausländische Fahrzeugpapiere (im Original)
  • ausländische Kennzeichen, soweit vorhanden
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis der Betriebserlaubnis/technischen Daten (ggf. durch CoC-Bescheinigung, Datenbestätigung des Herstellers oder technisches Gutachten nach § 21 StVZO)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Vorlage des Prüfberichts)
  • ggf. Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)
  • bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
  • zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Formulare/Links

Hinweise

Sie benötigen die bisherigen ausländischen Originalpapiere, soweit vorhanden die ausländischen Kennzeichen, sowie den Kaufvertrag oder die Originalrechnung.
Das Fahrzeug benötigt eine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis; bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese teilweise aus den ausländischen Papieren ersichtlich.
Bei Fahrzeugen, die keine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis nachweisen können, muss ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO vorgelegt werden.
Eine Hauptuntersuchung ist, sofern nach deutschem Recht für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen, nachzuweisen.

Importfahrzeuge müssen der Zulassungsbehörde zur Identifikation vorgeführt werden (§ 14 Abs. 8 FZV). Bei zeitnaher Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer durch einen technischen Sachverständigen kann die Zulassungsbehörde von der Vorführung des Fahrzeuges absehen.

Gebühren

Die Grundgebühr für die Zulassung eines Importfahrzeuges beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie evtl. die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.

Die Gebühr für die Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro. Sie wird dann fällig, wenn die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt ist (zum Beispiel bei ungetypten Fahrzeugen).  

Kontakt

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1796
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