Kennzeichenwechsel - Umkennzeichnung bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch
Beschreibung
Eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges ist erforderlich
- bei Diebstahl
- bei Verlust
Es muss dem Fahrzeug eine neue Kennzeichennummer zugeteilt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das verlorene/gestohlene Kennzeichen missbräuchlich verwendet wird. Der Kennzeichenverlust/-diebstahl ist aus diesem Grunde vor Beantragung der Umkennzeichnung bei der Polizei anzuzeigen.
Ein Kennzeichenwechsel kann auch erfolgen, wenn der Fahrzeughalter eine neue Kennzeichennummer wünscht.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschild(er), wenn noch vorhanden
- Versicherung an Eides Statt (persönlich vor Notar oder in der Zulassungsstelle abzugeben)
- Bestätigung der Polizei über den Verlust/Diebstahl (Verlustmeldung/Diebstahlsanzeige)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Vorlage des Prüfberichts)
- bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
Formulare/Links
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Hinweise
Bei Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichens wird die Zuteilung des Kennzeichens für zehn Jahre gesperrt.
Gebühren
Die Grundgebühr für die Umkennzeichnung (Kennzeichenwechsel) beträgt 30,00 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) sowie eventuell die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühr.
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt