Jugendhilfeplanung / Qualitätsmanagement
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen und Personensorgeberechtigten ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant. Die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen sollen aufeinander abgestimmt werden.
Weitere Informationen zur Jugendhilfeplanung und zur Förderung anerkannter Träger bietet der Behördenwegweiser.
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Trotz der genannten Sprechzeiten ist es empfehlenswert, Terminvereinbarungen vorzunehmen.