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Tierarzneimittel

Die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs hat zum Ziel, durch die Überprüfung der Vertriebswege der Arzneimittel und deren korrekten Abgabe und Anwendung durch Tierärzte und Tierhalter, einer missbräuchlichen Anwendung vorzubeugen und damit  die Erzeugung einwandfreier und gesunder Lebensmittel zu gewährleisten.

Folgende Bereiche unterliegen hierzu der Überwachung durch das Veterinärwesen der Stadt Ingolstadt:

  • Tierärztliche Hausapotheken
    In der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) wird festgelegt, unter welchen Bedingungen die praktischen Tierärzte ihre Arzneimittel beziehen, herstellen, lagern, anwenden und an den Tierhalter abgeben dürfen. Außerdem wird hier geregelt, welchen Nachweispflichten der Tierarzt nachkommen muss, damit jegliche Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln durch den Tierarzt nachvollzogen werden kann.
    Die tierärztlichen Hausapotheken werden daher in regelmäßigen Abständen vom Veterinärwesen der Stadt Ingolstadt kontrolliert.

  • Landwirtschaftliche Betriebe
    Die landwirtschaftlichen Betriebe werden stichprobenweise durch die Amtstierärzte kontrolliert, wobei auch hier entsprechende Nachweispflichten über die Anwendung von Arzneimitteln bei  landwirtschaftlichen Nutztieren einzuhalten sind (Eintrag von Behandlungen ins Bestandsbuch, Aufbewahrungspflicht tierärztlicher Abgabebelege).

  • Nationaler Rückstandskontrollplan
    Bei diesem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin jährlich neu erstellten Plan wird festgelegt, wie viele Stichproben von welchen Lebensmitteln auf welche Stoffe und Rückstände untersucht werden. Nach diesem Stichprobenplan werden Proben von Fleisch, Geflügelfleisch, Eier, Milch, Honig usw. gezogen und unter anderem auch auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt erhält damit eine bestimmte Anzahl zu untersuchender Stichproben.
    Unabhängig von diesen Stichprobenuntersuchungen werden am Schlachthof in Ingolstadt bei Verdachtsanzeichen (z.B. bei Feststellung von frischen Einstichstellen im Fleisch) Verdachtsproben von den amtlichen Tierärzten genommen und auf Tierarzneimittelrückstände untersucht.