Antrag auf Nutzung einer städtischen Sportstätte

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben


Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Gespeicherte Daten einlesen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Klicken Sie anschließend auf weiter ohne Login.
 

Wenn Sie gespeicherte Formulardaten und den Bürgerkonto Login zusammen verwenden möchten, bitte lesen Sie zuerst die Daten ein, bevor Sie sich anmelden. 

Wenn Sie Ihre Daten zwischenspeichern ist es derzeit erforderlich, den Antrag unterschrieben an das Amt für Sport und Freizeit per Post zu senden.

Antrag auf Nutzung einer städtischen Sportstätte

Antragsteller
Vorstand/-in, Geschäftsführer/-in
Ansprechpartner/-in
Sportstätte
Art der Nutzung

Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Nutzung einer städtischen Sportstätte wird bearbeitet.

Bei gewerblicher Nutzung nehmen Sie bitte extra mit dem Amt für Sport und Freizeit Kontakt auf.

Die Abrechnung erfolgt quartalsmäßig. Die Rechnungen werden Mitte / Ende des darauffolgenden Monats per E-Mail versendet. Ihre Daten werden dafür erhoben und verarbeitet, um Ihren Antrag auf Benutzung einer städtischen Sportstätte zu bearbeiten und die organisatorische Abwicklung des Vertrages durchzuführen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung.

Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung.

Elektronische Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

 

Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich.