Bildung und Teilhabe 

Beantragung von Zuschüssen für Klassenfahrten, Ausflüge, Lernförderung, Freizeitaktivitäten, Schülerbeförderung (ab Klasse 11), Schulmaterial und Mittagsverpflegung

Herzlich Willkommen zum Online-Service - "Bildung und Teilhabe"

Mit diesem Online-Formular können Sie für sich (unter 25) und Ihre Kinder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

 

An bestimmten Punkten werden Sie die Möglichkeit haben, ergänzende Nachweise hochzuladen. Angenommen werden Dateien des Typs .pdf, .docx, .jpg, .gif, .png und .bmp bis 10 MB.

 

Sollten Sie Probleme bei der Nutzung des Services haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail (Adresse siehe Impressum), damit wir evtl. Fehler schnellstmöglich beseitigen können.

 

Hinweis:

 

Leistungen auf Bildung- und Teilhabe können nur gezahlt werden, wenn Sie eine der nachfolgenden Leistungen beziehen. 

Hinweis:

 

Für eine Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir Ihren aktuellen Bescheid auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Sollten Sie uns diese noch nicht vorgelegt haben, können Sie dies mit dem nachfolgenden Uploadfeld tun.

Ihre Persönliche Daten
Daten des Kindes
Bankverbindung
Eintägige und mehrtägige Ausflüge

Hinweis: Sollte es sich um eine Wanderwoche handeln oder sollten Sie für Ihr Kind mehrere Ausflüge an unterschiedlichen Tagen angeben wollen, können Sie über das Plus bis zu 5 weitere Ausflugsfelder anlegen.

Daten der Einrichtung (Schule, Kita, Tagespflege)

Klassenfahrten

Daten der Schule oder KiTa

Wichtiger Hinweis!

 

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Direktzahlung durch das Jobcenter an den Anbieter/Schule. Bitte zahlen Sie diese Leistung nicht selbst, da Ihnen diese grundsätzlich nicht erstattet werden kann.

Schülerbeförderung

Hinweis:

In der Regel werden Schülerbeförderungskosten vom zuständigen Schulverwaltungsamt übernommen. 

 

Eine Förderung durch das Jobcenter ist nur in Ausnahmefällen möglich, bitte informieren Sie sich vorher unter Link bzw. bei den dort genannten Ansprechpartner*innen.

Daten der Schule
Soziale und kulturelle Teilhabe
Kosten und Zahlungsweise
Zeitraum der Mitgliedschaft

Hinweis:

 

Bei einmaligen Veranstaltungen entsprechen Beginn und Ende dem Zeitraum der Veranstaltung.

 

Bei regelmäßigen Veranstaltungen bzw. Mitgliedschaften:

 

  • Bei Quartals-, Halbjahres- oder Jahresbeiträgen ist der Beginn der erste Tag des Monats, für den der Beitrag anfällt und das Ende der letzte Tag des Monats für den der Beitrag anfällt.
  • Bei Monatsbeträgen geben Sie nur den Beginn der Mitgliedschaft an. Das Feld für das Ende ist ausgeblendet.

 

 

Mittagsverpflegung

Hinweis:

 

Sollte Ihr Kind eine Kita, die Schule oder einen Hort besuchen und an der dortigen Mittagsverpflegung teilnehmen, können Sie eine Übernahme der Kosten beantragen.

 

Daten der Einrichtung (Schule, Kita, Hort)

Wichtiger Hinweis!

 

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Direktzahlung durch das Jobcenter an den Anbieter. Bitte zahlen Sie diese Leistung nicht selbst, da Ihnen diese grundsätzlich nicht erstattet werden kann.

Schulbedarf

Hinweis

 

Ein Antrag auf Schulbedarfe ist in der Regel nur erforderlich, wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. 

 

Eine Schulbescheinigung ist nur erforderlich, wenn Ihr Kind neu eingeschult wird oder älter als 14 Jahre ist.

 

Sollten Sie Bürgergeld beziehen und sollte Ihr Kind im schulpflichtigen Alter sein, wird die Pauschale für Schulbedarf i.d.R. automatisch mit Ihren sonstigen Leistungen angewiesen. Die Pauschale für Schulbedarf wird zu 2/3 im August und zu 1/3 im Februar gezahlt.

 

Ob die Zahlung bereits angewiesen ist, können Sie dem Bewilligungsbescheid für die Monate August und Februar entnehmen.

 

Sollten Sie die Zahlung noch nicht erhalten haben, laden Sie hier bitte die Schulbescheinigung des betroffenen Kindes hoch. 

Lernförderung

Hinweis

 

Ein Antrag auf Lernförderung erfordert eine Stellungnahme der Schule. Sie können den Vordruck unter folgendem Link herunterladen.

 

Download

 

Sollten Sie die von der Schule ausgefüllte Stellungnahme einreichen wollen, können Sie dies über das Uploadfeld tun. Bitte reichen Sie zusätzlich zur Stellungnahme den aktuellen Notenstand und zwei Angebote für Nachhilfekräfte/-unternehmen ein.

Wichtiger Hinweis!

 

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Direktzahlung durch das Jobcenter an den Anbieter. Bitte zahlen Sie diese Leistung nicht selbst, da Ihnen diese grundsätzlich nicht erstattet werden kann.



Unsichtbare Workflowfelder
Abschluss

Nach einem Klick auf Absenden wird der Vorgang an die zuständige Stelle übermittelt.

 

Sollten Sie eine Kopie der von Ihnen übermittelten Daten wünschen, können Sie dies nachfolgend auswählen.

 

Für die Übermittlung per E-Mail wird die E-Mail Adresse verwendet, die Sie zu Beginn für sich bzw. d*ie Betroffene*n (soweit das Anliegen nicht Sie selbst betraf) angegeben haben. Sollten Sie keine Adresse angegeben haben, steht Ihnen die zuvor genannte Option nicht zur Auswahl.

 

Informationen zum Sozialdatenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches. Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter:

https://www.ingolstadt.de/Leben/Arbeit-Jobcenter/Arbeitsuchend/