Schöffenwahl 2023 – Jugendschöffen 2024 bis 2028
Bewerbung um das Ehrenamt einer Jugendschöffin bzw. Jugendschöffen
für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Angaben zur Person
Nachstehende Daten werden auf Grundlage der §§ 28 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bzw. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) erhoben. Sie werden ausschließlich für die Schöffenwahl 2023 sowie die Amtsperiode 2024 - 2028 elektronisch gespeichert und verarbeitet. Veröffentlicht werden nur die gesetzlich notwendigen Daten gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 GVG gegebenenfalls i.V.m. § 35 Abs. 3 JGG (Familienname, Vorname, ggfs. abweichender Geburtsname, Geburtsjahr, Wohnort, Postleitzahl, Beruf sowie bei häufig vorkommenden Namen auch der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes).
Rentner/-innen und Arbeitssuchende: bitte früher erlernten oder ausgeübten Beruf ggf. auch “keiner” angeben.
Tätigkeit als Jugendschöffe/-schöffin in der Vorperiode (2019-2023)
Erklärung zum Datenschutz
Mir ist bekannt, dass die Pflichtangaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörig- keit, Anschrift und Beruf) in die auszulegende Liste der zur Wahl vorgeschlagenen Personen aufgenom- men werden. Ich bin einverstanden, dass auch die weiteren Daten und Erklärungen an den Stadtrat und den Schöffenwahlausschuss weitergegeben werden. Die Übermittlung darf nur zum Zweck der Schöf- fenwahl erfolgen.
Hinweise zum Bewerbungsbogen
Die Erklärungen über Ausschlussgründe vom Jugendschöffenamt können von der Justizverwal- tung überprüft werden. Ein Schöffenamt dürfen nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht ausüben:
Nicht berufen werden nach §§ 33, 34 GVG oder § 44 a des Richtergesetzes:
Wahlverfahren: Der Jugendhilfeausschuss beschließt nur eine Vorschlagsliste. Die Berufung der Jugendschöffen erfolgt durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht Ingolstadt. Dieser ist an Tätigkeitswünsche nicht gebunden.