Behindertenparkplätze

Die IFG stellt in all ihren Parkeinrichtungen Stellplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Diese können sowohl von Dauer- als auch von Kurzparkern genutzt werden. Entsprechende Hinweisschilder kennzeichnen diese Parkplätze.

Um einen Behindertenparkplatz zu belegen, spielt der Grad der Behinderung keine Rolle. Der Kunde braucht einfach nur seinen Behindertenausweis gut sichtbar in die Windschutzscheibe zu legen. Die Parkplätze für behinderte Menschen befinden sich stets unmittelbar an den Ein- bzw. Ausgängen und sind barrierefrei erreichbar.

Menschen mit Behinderung erhalten Dauerparkkarten außerdem zum vergünstigten Tarif. Erfahren Sie hier mehr.

Beschilderung Behindertenparkplatz
Auszeichnung durch den ACE für die Theatertiefgarage und die Theatertiefgarage Ost