Trinkwasser

In Deutschland ist es seit langer Zeit selbstverständlich, dass aus jeder Zapfstelle im Haushalt Wasser in Trinkwasserqualität kommt und dass dieses Wasser unbesorgt zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Geschirrspülen, zur Herstellung von Lebensmitteln oder auch zur Körperpflege und -reinigung eingesetzt werden kann.
Die Versorgung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität erfordert jedoch die enge Zusammenarbeit verschiedener Bereiche. Der Grundwasserschutz liegt im Zuständigkeitsgebiet der Wasserwirtschaftsverwaltung. Das Trinkwasser selbst fällt in den Überwachungsbereich der Gesundheitsverwaltung.

Die Anforderungen an Trinkwasser sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt. Trinkwasser muss gemäß § 37 IfSG so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, zu besorgen ist. Diese Anforderung gilt nach § 5 TrinkwV als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung einschließlich der Wasserspeicherung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Darüber hinaus muss das Trinkwasser rein und genusstauglich sein sowie den Anforderungen der §§ 6 bis 9 TrinkwV entsprechen. Nicht nur das Wasserversorgungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass das in die Trinkwasserinstallation abgegebene Wasser einwandfrei ist, sondern auch der Haus- bzw. Wohnungsbesitzer muss sicherstellen, dass das Wasser dort einwandfrei bleibt.

Als zentrale Fachbehörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes unterstützt und berät das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die unteren Gesundheitsbehörden in allen Angelegenheiten des Trinkwassers. Im Rahmen des „Schwerpunktprojekts Trinkwasserüberwachung“ werden für die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen nach §§ 54 und 55 TrinkwV bayernweit einheitliche Checklisten konzipiert. Dabei werden alle hygienisch relevanten Anlagenteile von der Wassergewinnung über die Aufbereitung und Speicherung bis hin zur Verteilung des Trinkwassers berücksichtigt. Die erste Schwerpunktaktion im Zuge dieses Projekts beinhaltet den Themenbereich „Organisation und Betrieb“ von Wasserversorgungsanlagen. Die Checkliste, die dabei zum Einsatz kommt, befindet sich im Downloadbereich „Formulare, Merkblätter, Checklisten etc.“ (siehe rechte Spalte).