Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner(in) oder Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.
Falls ihr Kind neu geboren ist, beachten Sie bis auf Weiteres folgende Hinweise:
Eine Vorsprache erfolgt zur Geburtsanmeldung derzeit nicht. Bitte schicken Sie uns die unten aufgelisteten Unterlagen per Post zu, ihre Identitätsnachweise (Personalausweis oder Reisepass) in Kopie, die restlichen Dokumente - insbesondere den Fragebogen zur Geburtsanzeige - im Original! Sie erhalten Ihre Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) nach der Bearbeitung zurück.
Wenn Ihr Kind in Ingolstadt geboren wurde, ist das Standesamt Ingolstadt für die Beurkundung zuständig. Erklärungen über Namensführung und Abstammung können Sie bei uns abgeben.
Die Unterlagen für die Geburtenanmeldung Ihres Kindes sind von Ihren familiären Zusammenhängen und Hintergründen abhängig und daher individuell. Folgend werden häufige Konstellationen aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen weitere Dokumente erforderlich sein könnten. Wir geben Ihnen gerne bei Ihrer persönlichen Vorsprache oder vorab telefonisch oder elektronisch Auskunft.
Grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie bei Nr. 1 (mit Ausnahme der Heiratsurkunde).
Zusätzlich:
Grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie bei Nr. 1 (mit Ausnahme der Heiratsurkunde).
Wir bitten zu beachten, dass von der Anmeldung der Geburt bis zur Übersendung der Urkunden mit einer Bearbeitungszeit von acht bis vierzehn Tagen gerechnet werden muss. Bitte sehen Sie von Rückfragen in dieser Zeit ab.
Sie erhalten drei zweckgebundene, gebührenfreie Bescheinigungen, die für die Beantragung des Elterngeldes und des Kindergeldes sowie für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro.
Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
Antragsberechtigte sind
Sie können die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.