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Meldebescheinigung; Beantragung

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

Beschreibung

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.

Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:

Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen

Meldebescheinigungen

Inhalt

Die Meldebescheinigung sind Auszüge aus dem Datenbestand des Melderegisters eines jeweiligen Einwohners.

Verwendung

Die Meldebescheinigung dient vorwiegend als Nachweis gegenüber Behörden und privaten Stellen. 

Antrag

Der Antrag kann online oder durch persönliche Vorsprache gestellt werden. Bei persönlichem Erscheinen ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Personenkreis

Bescheinigungen werden ausgestellt, wenn Sie in Ingolstadt einen Wohnsitz haben.

Datenumfang

einfache Meldebescheinigung:
Der Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung kann nur auf Antrag erweitert werden.

Gebühren

Für die Meldebescheinigung werden 5 Euro je Fall an Gebühren erhoben (bei schriftlicher Antragstellung zuzüglich der Nachnahmegebühren).

Tel.: 0841 305-1500
Fax: 0841 305-1558
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben

Kosten

Für die einfache oder erweiterte Meldebescheinigung 5,00 Euro.

Online Verfahren

Hinweise

Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.

Rechtsgrundlagen

§§ 17, 18 und 24 Bundesmeldegesetz (BMG)