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Tierische Nebenprodukte; Überwachung der Entsorgung

Auch bei der Überwachung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wirken die Kreisverwaltungsbehörden durch Überwachung und Beratung der entsprechenden Betriebe mit.

Beschreibung

Im Einzelnen sind folgende Aufgaben zu nennen:

Rechtsgrundlagen

§ 12 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

Weiterführende Links

Was sind tierische Nebenprodukte? (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit-LGL)

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023