A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels

Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

Beschreibung

Mit der Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes ist ein möglichst freizügiger Handelsverkehr auf allen Gebieten angestrebt und auch weitgehend umgesetzt worden. Für den Handel mit Tieren und Waren bedeutet dies, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprechende Vorschriften für die Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit beachtet werden müssen, um einer Verschleppung von Tierseuchen vorzubeugen und die Gesundheit der Menschen, insbesondere beim Verzehr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, sicherzustellen.
Beim nationalen und innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Einfuhr von Tieren und Waren tierischer Herkunft aus sogenannten Drittländern (Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören) wird die Einhaltung der tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften kontrolliert und sichergestellt.

Aufgabe und Ziel ist es:

Bei der Einfuhr von lebenden Tieren und Waren tierischer Herkunft aus Drittländern werden die Kontrollen durch Tierärzte an sogenannten Grenzkontrollstellen vorgenommen. Die EU verfügt an allen wichtigen Eingangsstellen auf dem Land-, Luft- und Seeweg in ihr Territorium über ein Netz dieser Grenzkontrollstellen, die alle nach gleichen Vorgaben arbeiten. Sie werden von einem Amtstierarzt/Amtstierärztin geleitet.  Bayern  besitzt  eine Grenzkontrollstelle am Flughafen München, die Teil der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) ist.

Die Vorschriften für den Tier- und Warenverkehr gelten grundsätzlich nicht nur für gewerbliche Einfuhren, sondern auch für Privatpersonen, die z.B. Hunde, Lebensmittel und sonstige Waren tierischen Ursprungs mitführen. Dies ist vor allem für Einfuhren aus Drittländern zu beachten.

Voraussetzungen

Welche Vorschriften im Einzelnen zu beachten und für welche Fälle Ausnahmen möglich sind, können Sie über Ihr Veterinäramt oder die Grenzkontrollstelle Flughafen München erfragen. Im Internet können Informationen hierzu auch über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie die Zoll-Servicecenter abgerufen werden.

Fristen

Die rechtlichen Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor einer geplanten Einfuhr/ Verbringung/ Reise über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024