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Jugendwohnheim; Beantragung einer Förderung

Wenn Sie Unterkunftsmöglichkeiten für Auszubildende in einem Jugendwohnheim modernisieren, sanieren oder schaffen wollen, können Sie von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Beschreibung

Für Umbau, Modernisierung, Erweiterung, Neubau und Ausstattung eines Jugendwohnheims können Sie eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Sie kann Ihr Vorhaben entweder als anteiligen Zinszuschuss oder als anteiligen einmaligen Zuschuss fördern. 

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:

Besonderheiten für die jeweilige Zuschussform:

Zinszuschuss

Einen Zinszuschuss können Sie zur Verringerung der Kosten für einen Kredit erhalten. Die konkrete Berechnung der Zuschusshöhe erläutert Ihnen gern der zuständige Operative Service bei der Agentur für Arbeit Bochum.

Einmaliger Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses umfasst 35 Prozent und in besonderen Fällen maximal 40 Prozent. Die Förderung ist zeitlich befristet.

Voraussetzungen

Sie können eine Förderung für ein Jugendwohnheim von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn Sie ein Wohnheim für Auszubildende in betrieblicher Berufsausbildung errichten, umbauen oder modernisieren wollen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Die Dauer bis zur Bescheiderteilung orientiert sich an Ihren Antragsunterlagen und den individuellen Gegebenheiten vor Ort. (3 bis 12 Stunden)

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

Weitere notwendige Unterlagen werden individuell abgestimmt.

Kosten

Gebühr: keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 16.04.2023