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Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde

Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.

Beschreibung

Die Betroffenenrechte basieren auf dem EU-Grundrecht auf Datenschutz und sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) näher definiert. Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte, die Sie gegenüber dem Verantwortlichen, der Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet (also z. B. gegenüber einer Behörde), geltend machen können:

Auskunftsrecht

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob überhaupt personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Ist das der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen wie insbesondere

Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung zu verlangen, wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig sind.

Recht auf Löschung

Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, sofern Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Hierbei müssen Sie die besondere persönliche Situation darlegen, um den Antrag zu begründen.


Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für München und Oberbayern):

Artikel 15-22 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen viele Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit oder ein Widerspruchsrecht. In all diesen Fällen nehmen Sie bitte per E-Mail oder Post Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.

Voraussetzungen

Sie können die Betroffenenrechte nur höchstpersönlich ausüben. Sie können also nicht die Berichtigung der Daten z. B. Ihres Nachbarn beantragen. Aus diesem Grund müssen Sie sich auch eindeutig gegenüber der jeweiligen Behörde identifizieren. Eine einfache E-Mail ohne Identitätsdokumente genügt hierfür nicht!

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der jeweiligen Behörde.

Fristen

keine

Kosten

keine

Online Verfahren

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024